Informationen zur steuerlichen Erfassung bei UnternehmensgründungenSeit 1. Januar 2021 ist es aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22. November 2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "Mein ELSTER" zur Verfügung und dient unter anderem der Erteilung einer Steuernummer. Unternehmensgründer*innen werden bei der Gewerbeanmeldung auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung hingewiesen. Hier geht´s zur Homepage: ELSTER |
03.02.2021 |
Hauptmenü