Datenschutzerklärung
Name und Kontaktdaten der/des Verantwortlichen:
Amt Schrevenborn
Die Amtsdirektorin
Dorfplatz 2
24226 Heikendorf
Telefon (04 31) 24 09 – 0
Telefax ( 04 31) 24 09 – 600
E-Mail info@amt-schrevenborn.de
Datenschutzbeauftragte/r
Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist ein unabhängiges Kontrollorgan im Bereich Datenschutz. Zu den Aufgaben zählen u.a. die Überwachung und Einhaltung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Vorschriften zum Datenschutz, die Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme, die Prüfung der Datensicherungsmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern. Kontakt: datenschutz@amt-schrevenborn.de
Rechtliche Hinweise
Der Inhalt und die Darstellung dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und sonstige Nutzung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildwerken oder Grafiken bedürfen, soweit nicht anders vermerkt, der vorherigen Zustimmung des Amtes Schrevenborn. Die Nutzung sämtlicher Informationen und das sonstige mit den Daten zusammenhängende Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel. Layout und Gestaltung des Angebots insgesamt sowie seiner einzelnen Elemente sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die redaktionellen Beiträge im Einzelnen sowie ihre Auswahl und Zusammenstellung. Weiterverwendung und Vervielfältigung sind nur zu privaten Zwecken gestattet. Veränderungen daran dürfen nicht vorgenommen werden, die Quelle ist kenntlich zu machen. Eine öffentliche Verwendung des Angebots darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die offiziellen Informationen und Mitteilungen des Amtes Schrevenborn. Pressemitteilungen und Bekanntmachungen sind dem Inhalt nach von jedermann frei und ohne besondere Genehmigung weiterverwendbar. Fotos und Grafiken dürfen jedoch ohne die besondere Genehmigung des Amtes Schrevenborn nicht verwendet werden. Einzelne Inhalte können spezielle Urheberrechtsvermerke enthalten, die zu beachten sind.
Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Hinweise zur Problematik von externen Links
Speicherung von Zugriffsdaten
Bei jeder Anforderung einer Datei werden Zugriffsdaten gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:
- der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- dem Namen der Datei
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- der übertragenen Datenmenge
- dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.)
- einer Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
Die gespeicherten Daten werden ausschliesslich zu statistischen Zwecken bei dem Amt Schrevenborn ausgewertet, eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Auf die sonst übliche Speicherung der Rechneradresse des Anfragenden wird bewusst verzichtet. Die Erstellung von Nutzerprofilen ist damit ausgeschlossen.
Grundsätzliche Hinweise zur Kommunikation per E-Mail
Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten: E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen. Wir werden Ihnen aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn Einblick in Ihre persönlichen, sozialen oder steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss. Außerdem können auch aus technischen Gründen nicht in allen Fällen eingehende E-Mails elektronisch beantwortet werden. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Ihre Telefon- sowie ggf. Telefaxnummer an!
Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit dem Amt Schrevenborn nicht möglich. Selbstverständlich wird auch in der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um einen sicheren E-Mail-Verkehr künftig gewährleisten zu können. Sie können eine Vielzahl von Schreiben und Anträgen per E-Mail an die Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt. Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist (z.B. Widersprüche) oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. Anträge auf Schülerfahrkarten, auf Unterhaltsvorschuss, bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung). Die auf diesen Seiten genannten E-Mail-Adressen sind also nicht geeignet, dem Amt Schrevenborn rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsbehelfe etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder die Versendung mittels Telefax 0431 2409-600.
Die Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.
Hinweise zu digitalen Zahlungsdiensten
Das Amt Schrevenborn wird zukünftig für Gebühren, Beiträge und privatrechtliche Entgelte für Verwaltungsleistungen die Zahlung über digitale Zahlungsdienstleister anbieten. Dieser Hinweis gilt gleichermaßen für Verwaltungsleistungen, die direkt über die Webseite des Amtes Schrevenborn https://www.amt-schrevenborn.de/ zugänglich sind, wie für Verwaltungsleistungen, die auf anderem Weg erfolgen und für die Zahlung auf digitale Zahlungsdienstleister verweisen, beispielsweise per QR-Code auf einem Abgabenbescheid.
Das Amt Schrevenborn bietet digitale Zahlungsdienste als Service an. Sie können notwendige Zahlungen an das Amt auch weiterhin auf den bisher üblichen Wegen leisten und müssen dann keine personenbezogenen Daten über digitale Zahlungsdienstleister offenlegen.
ePayKommunal.de
Die Einbindung digitaler Zahlungsdienstleister in die Kassen- und Finanzverwaltung des Amtes Schrevenborn erfolgt zunächst über den Dienst ePayKommunal.de der Fa. Axians Infoma GmbH. Dieser Dienst wird von der Fa. Axians Infoma GmbH in Rechenzentren gehostet und gewartet, die Datenverarbeitung innerhalb dieses Dienstes findet unter alleiniger Bedienung durch das Amt Schrevenborn statt.
PayPal
Als ersten digitalen Zahlungsdienstleister wird das Amt Schrevenborn den Dienst PayPal einbinden, der in Europa von der Fa. PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. angeboten wird.
Sie können PayPal nur nutzen, wenn Sie selbst bei diesem Dienst als Nutzer*in mit einem aktiven Nutzungskonto registriert sind.
Wenn Sie Zahlungen über PayPal tätigen wollen, werden sie von der Webseite des Amtes Schrevenborn über eine Schnittstelle (zunächst ePayKommunal.de) zur Webseite von PayPal weitergeleitet. In diesem Zusammenhang übermittelt das Amt Schrevenborn die folgenden personenbezogenen Daten an PayPal:
- Ihren Vornamen und Namen und/oder die von Ihnen für die Nutzung von PayPal ange-
gebene E-Mailadresse sowie ggf. weitere erforderliche Identifikatoren, - einen eindeutigen Verwendungszweck für die Zahlung, regelmäßig in Form eines Kassenzeichens,
- den zu zahlenden Betrag
- sowie den Umstand, dass sie eine Zahlung für eine Verwaltungsleistung des Amtes
Schrevenborn leisten.
Das Amt Schrevenborn erhält von PayPal an personenbezogenen Daten die Bestätigung, dass das von Ihnen angegebene Nutzungskonto existiert und dass die Zahlung vorgenommen oder verweigert wird.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung vom Amt Schrevenborn an PayPal und die Datenerhebung bei PayPal ist je nach Art der zu leistenden Zahlung Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung der Zahlung über den von Ihnen damit beauftragten Zahlungsdienstleister. Die beim Amt Schreven-born verarbeiteten personenbezogenen Daten werden im Kassen- und Finanzverwaltung-system des Amtes gespeichert und unterliegen den dortigen Löschfristen. Sie werden mindestens so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung der Zahlung erforderlich ist. Es gelten Ihre allgemeinen Betroffenenrechte. Die Datenverarbeitung ist zur Abwicklung der von Ihnen in Auftrag gegebenen Zahlung erforderlich, so dass ein Widerspruchsrecht nicht besteht.
Der Dienst PayPal verarbeitet im Rahmen des zwischen Ihnen und dem Dienst bestehenden Nutzungsverhältnisses weitere personenbezogene Daten von Ihnen, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung über PayPal an das Amt Schrevenborn stehen. Das Amt Schrevenborn erhält von diesen Daten keine Kenntnis und hat keinen Einfluss da-rauf, wie PayPal diese Daten verarbeitet. PayPal selbst informiert derzeit unter https://www.paypal.com/myaccount/privacy/privacyhub über die Datenverarbeitung PayPal Datenschutzerklärung. Das Amt Schrevenborn hat keinen Einfluss darauf, ob dieser Link geändert wird.
GiroCheckout
Zur Einbindung weiterer digitaler Zahlungsdienstleister beabsichtigt das Amt Schrevenborn, den Dienst GiroCheckout der Fa. S-Public Services GmbH (ehemals GiroSolution) zu verwenden.
Das System „GiroCheckout“ der S-Public Services GmbH stellt eine systemseitige Anbindung der Webseite und des Kassen- und Finanzverwaltungssystems des Amtes Schrevenborn an verschiedene digitale Zahlungsverfahren her, unter anderem
- Kreditkartenzahlungen,
- Debitkartenzahlungen,
- SEPA-Lastschrift,
- Sofortüberweisung,
- PayPal.
Bei der Nutzung von GiroCheckout übermittelt das Amt Schrevenborn die folgenden personenbezogenen Daten an an die S-Public Services GmbH:
- Ihr Name und Vorname,
- Ihre IBAN,
- Ihre E-Mailadresse,
- abhängig vom konkreten Zahlungsdienst Informationen zu Ihrer Volljährigkeit, nicht je-
doch Ihr konkretes Geburtsdatum, - abhängig vom konkreten Zahlungsdienst andere Informationen und Identifikatoren zur
Kontoverifikation.
Die S-Public Services GmbH übermittelt diese Daten weiter an den jeweils gewählten digitalen Zahlungsdienstleister.
Das Amt Schrevenborn erhält von der S-Public Services GmbH an personenbezogenen Daten die Bestätigung, dass Sie das von Ihnen angegebene Zahlungsmittel verwenden können und dass die Zahlung vorgenommen oder verweigert wird.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung vom Amt Schrevenborn an die S-Public Services GmbH und die Datenerhebung der S-Public Services GmbH ist je nach Art der zu leistenden Zahlung Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung der Zahlung über den von Ihnen damit beauftragten Zahlungsdienstleister. Die beim Amt Schrevenborn verarbeiteten personenbezogenen Daten werden im Kassen- und Finanzverwaltungsystem des Amtes gespeichert und unterliegen den dortigen Löschfristen. Sie werden mindestens so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung der Zahlung erforderlich ist. Es gelten Ihre allgemeinen Betroffenenrechte. Die Datenverarbeitung ist zur Abwicklung der von Ihnen in Auftrag gegebenen Zahlung erforderlich, so dass ein Widerspruchsrecht nicht besteht.
Die S-Public Services GmbH verarbeitet ggf. weitere personenbezogene Daten von Ihnen, um die Zahlung zwischen dem von Ihnen gewählten Zahlungsdienstleister und der S-Public Services GmbH abzuwickeln. Das Amt Schrevenborn erhält von diesen Daten keine Kenntnis und hat keinen Einfluss darauf, wie die S-Public Services GmbH und ggf. weitere Zahlungsdienstleister diese Daten verarbeiten. Weitere Informationen können Sie den AGB der S-Public Services GmbH (www.s-publicservices.de) S Public Services sowie den Hinweisen des von Ihnen beauftragten Zahlungsdienstleisters entnehmen. Das Amt Schrevenborn hat keinen Einfluss darauf, ob dieser Link geändert wird.
Beschwerderechte:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich gemäß Art. 38 Abs. 3 EU-DSGVO an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n des Amtes Schrevenborn (Kontakt siehe oben) oder nach Art. 77 Abs. 1 EU-DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die für das Amt Schrevenborn zuständige Aufsichtsbehörde ist:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Besucheranschrift:
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Briefanschrift:
Postfach 71 16
24171 Kiel
Telefon (04 31) 9 88 – 12 00
Telefax ( 04 31) 9 88 – 12 23
E-Mail mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.datenschutzzentrum.de
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