Bauleitplanung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligt die Gemeinde Schönkirchen die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Die Auslegungsunterlagen sowie die jeweiligen Bekanntmachungen finden Sie unter diesem Link:
Amtliche Bekanntmachungen „Bauleitplanverfahren Gemeinde Schönkirchen“
und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein.
Die veröffentlichten Unterlagen können Sie auch in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 sowie im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstr. 48, in 24232 Schönkirchen einsehen. Auf Wunsch erläutern Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*nnen die Inhalte der jeweiligen Planung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (1. Schritt)
Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin oder alternativ durch Veröffentlichung/Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die zusätzlich unter folgendem Link
Amtliche Bekanntmachungen "Bauleitplanverfahren Gemeinde Schönkirchen"
veröffentlicht wird.
Öffentliche Auslegung (2. Schritt)
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 sowie im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstr. 48 in 24232 Schönkirchen einsehen.
Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die zusätzlich unter folgendem Link
Amtliche Bekanntmachungen "Bauleitplanverfahren Gemeinde Schönkirchen"
veröffentlicht wird.
Rechtskräftige Bauleitpläne
Der wirksame Flächennutzungsplan nebst Änderungen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Schönkirchen nebst Begründungen und zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:
Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung in den o.g. Portalen kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergeben.
Die zwischenzeitlich wirksam gewordenen und noch nicht veröffentlichten Pläne finden Sie unter diesem Link: Bauleitplanverfahren Gemeinde Schönkirchen
Darüber hinaus können Sie die rechtskräftigen Bauleitpläne jederzeit in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auskunft erteilen die genannten Ansprechpartner.
Hinweis:
Die hier und in den genannten Portalen bereitgestellten Informationen dienen Auskunftszwecken. Sie ersetzen keine baurechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der veröffentlichten Bauleitpläne wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist nur das ausgefertigte Originalexemplar, welches in Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, eingesehen werden kann.