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Aktuelle Infos

Aktionsplan Ostseeschutz 2030 statt Nationalpark Ostsee

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Konsultationsprozess zum Nationalpark Ostsee hat die Landesregierung am 19.03.2024 dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 zugestimmt, um ihrer Verantwortung für den Lebensraum Ostsee gerecht zu werden. Ein Nationalpark Ostsee ist damit -zumindest vorerst- vom Tisch.

Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 umfasst verschiedene Maßnahmen: 

Schutzzonen Ostsee
Schutzzonen Ostsee
  • 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee werden unter strengen Schutz gestellt. Dafür werden drei marine Naturschutzgebiete neu eingerichtet, deren Flächen sich auf knapp acht Prozent der Ostseefläche Schleswig-Holsteins belaufen. Sie befinden sich im Gebiet der Schlei bis Gelting, südliche Hohwachter Bucht und westlich von Fehmarn. Zudem erhalten drei Gebiete der bereits ausgewiesenen Natura2000-Gebiete einen strengeren Schutzstatus. Mit der Ausweisung dieser Gebiete sollen insbesondere Rückzugs- und Ruheräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Die umzusetzenden Maßnahmen werden speziell auf die Schutbedürfnisse der einzelnen Gebiete abgestimmt, Baden, Schwimmen, Tauchen und Strandnutzungen wie auch Strandangeln bleiben allerdings wie im bisherigen Umfang erlaubt. Zu den wesentlichen Schutzmaßnahmen gehört, dass in allen Gebieten die Fischerei verboten wird, zwischen November und März wird auch das Befahren mit Wasserfahrzeugen und -sportgeräten außerhalb dafür vorgesehener Zonen ausgeschlossen. 
  • Es wird eine "Integrierte Station Ostsee" eröffnet, die sich um die Naturschutzaufgaben im Bereich der Ostsee-Küstengewässer kümmert und die Naturschutzarbeit in den Meeresschutzgebieten koordiniert sowie Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz verknüpft und erlebbar macht. 

  • Es sollen Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft getroffen werden, um auch über die bereits bestehenden Minderungsziele der Düngeverordnung hinaus die Nährstoffeinträge der Landwirtschaft zu reduzieren. Bis 2030 sollen die Höfe in Schleswig-Holstein zehn und bis 2035 zwanzig Prozent der in Aussicht genommenen Minderungsrate von insgesamt 2.000 Tonnen Stickstoff und 65 Tonnen Phosphat erreichen.

  • Die Bergung von Munitionsaltlasten soll weiter vorangetrieben werden. Nach dem Start des Sofortprogramms der Bundesregierung will die Landesregierung ihren fairen Anteil beitragen, um die Verklappungsgebiete großflächig von den Altlasten zu befreien. Zusätzlich sollen Spendenmöglichkeiten eingerichtet werden, um verstärkt auch privates Engagement in diesem Bereich zu ermöglichen. 

Alles Infos zum Aktionsplan Ostseeschutz 2030 finden Sie hier.


Rückblick: Am 21. März 2023 wurde auf einer Auftaktveranstaltung zum Konsultationsprozess Nationalpark Ostsee über das weitere Verfahren informiert. In der ersten Phase des Prozesses fanden zwischen den Oster- und Sommerferien sechs Schwerpunkt-Workshops zu verschiedenen Themen (Naturschutz, Fischerei, Wassersport, Tourismus, Regionalentwicklung/Wirtschaft und Anrainerkreise/Kommunen) statt. In einer zweiten Phase wurden die Ergebnisse der Schwerpunkt-Workshops miteinander verzahnt. Anschließend wurde eine Gesamtauswertung mit Abschlussbericht der Konsultationsphase als Grundlage für einen Kabinettsentscheidung im Jahr 2024 erarbeitet, ob und in welcher Form ein Nationalpark Ostsee auf den Weg gebracht wird. Die verschiedenen Interessensverbände, darunter der Tourismusverband Schleswig-Holstein, haben die Planungen kritisch begleitet, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und befürchtete Einschränkungen und Risiken zu minimieren.


Veranstaltungsplanung 2024 veröffentlicht

Nordisch kulinarische Genüsse am Weltfischbrötchentag, Barfuß am Klavier zum Ostsee-Strandfrühstück, Picknick mit Fördeblick bei der BlauPause, Wortakrobatik vom Feinsten anlässlich des Poetry-Beach oder stimmungsvolle Momente beim Ostsee-Lichtermeer: Das Veranstaltungsjahr 2024 bringt das Fördeufer in Heikendorf und Mönkeberg in Schwung! Detailinfos findet man auf unserer facebook-Seite oder unter www.amt-schrevenborn.de/veranstaltungen.


Richtlinie zur Förderung der Biodiversität im Tourismus

Mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus" hat das Land eine neue Förderrichtlinie bekannt gemacht. Für das laufende Jahr werden 150.000 € bereitgestellt. Die Förderquote beträgt 80% bei 50.000 € Maximalzuwendung. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus, wie beispielsweise der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels oder die Anlage naturnaher Kleingewässer.

Antragsberechtigt sind Lokale Tourismusorganisationen (LTO), Betreiberinnen und Betreiber von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben in Schleswig-Holstein.

Richtlinie Förderung Biodiversität

Jahresbericht Sparkassen-Tourismusbarometer vorgestellt

Der Tourismus ist eine der wichtigsten Wirtschaftsbranchen Schleswig-Holsteins und trägt zu Wertschöpfung, Arbeit, Einkommen und Lebensqualität bei. Erstmals konnte der durch ihn generierte Bruttoumsatz in unserem Bundesland die Zehn-Milliarden-Euro-Grenze übertreffen. Weitere interessante Zahlen, Daten und Fakten liefert der Jahresbericht 2023 des Sparkassen-Tourismusbarometers, ergänzt um eine profunde Bewertung der aktuellen Zahlen und einen Vergleich mit dem Vorcoronajahr 2019. 

Jahresbericht Sparkassen-Tourismusbarometer 2022

Jahresbericht Sparkassen-Tourismusbarometer
Jahresbericht Sparkassen-Tourismusbarometer

Neuer Tourismusbeirat nimmt Arbeit auf

Seit seiner Gründung 2015 dient der Tourismusbeirat des Amtes Schrevenborn der Vorbereitung, Diskussion und Begleitung aller touristischen Themen im Ostseebad Heikendorf und der Gemeinde Mönkeberg als Teil der Lokalen Tourismusorganisation Kieler Förde. Am 12. Juli kam das Gremium mit neu benannten Mitgliedern am U-Boot-Ehrenmal Möltenort zur ersten gemeinsamen Beiratssitzung zusammen. Zum Vorsitzenden wurde Tade Peetz (Heikendorf) gewählt, als stellvertretende Vorsitzende wählten die Mitglieder Nadine Richter (Mönkeberg). Die Protokolle des Beirats werden zur Kenntnisnahme und als Grundlage für Entscheidungsfindungen in die jeweiligen Fachausschüsse gegeben und sind somit im Bürgerinformationssystem öffentlich einsehbar.

Tourismusbeirat des Amtes Schrevenborn
Tourismusbeirat des Amtes Schrevenborn

Die Mitglieder des Tourismusbeirats (v.l.): Frau Martina Lorentsen-Truskowski (stellv. Mitglied, Gemeindevertreterin Mönkeberg), Uwe Wanger (ständiger Gast, Geschäftsführer Kiel Marketing e.V.), Claus Gotzian (Appartementanlage »Zur schönen Aussicht«), Kristin Reischke (Stabstelle Tourismus Amt Schrevenborn, Betreuung/Protokollführung), Angela Kahrs (Stellv. Mitglied, Stellv. Vorsitzende Wirtschafts-  und Verkehrsausschuss Heikendorf), Matthias Teske (1. Stellv. Mitglied, Stellv. BGM Heikendorf), Tade Peetz (BGM Heikendorf). Auf dem Foto fehlen: Jochen Kewitz (Vorsitzender Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Heikendorf, Hildegard Mersmann (BGM Mönkeberg), Nadine Richter (Bürgerliches Mitglied Mönkeberg), Vorsitzender Ortsmarketingbeirat (N.N.), Juliane Bohrer (ständiger Gast, Amtsdirektorin), Petra Itrich (ständiger Gast, Kiel-Marketing e.V.).

Deutscher Ferienhausverband liefert Tipps für Umgang mit steigenden Nebenkosten

Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) informiert Vermieter*innen von Ferienwohnungen in einem neuen Ratgeber über die Möglichkeiten zum Umgang mit steigenden Nebenkosten:

Unter Anderem können Vermieter im Falle einer Nebenkostenerhöhung versuchen, auf Kulanz des Urlaubsgastes eine nachträgliche Erhöhung zu erzielen. Mit Blick auf den zusätzlichen Zeitaufwand und die Kundenzufriedenheit wird von einer Abrechnung nach Verbrauch abgeraten, ebenso wie von einer Schließung der Wohnung in der Wintersaison.

Mehr dazu hier: Ratgeber Energiekosten

Projekt "Fahrscheinloser ÖPNV mit Ostseecard" gekippt

UPDATE (21.12.22) +++Nach langer und intensiver Planungszeit, die geprägt war durch sich überlagernde Krisen und geänderte Rahmenbedingungen, teilt die Projektleitung mit, dass das Projekt "Unbeschwert unterwegs - fahrscheinloser ÖPNV mit der Ostseecard" nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Als Grund hierfür wird die Ablehnung der Teilnahme einiger Projektorte aufgrund z.B. der Einführung des 49 €-Tickets und den damit verbundenen rechtlichen Risiken genannt. Da der Umlagebetrag auf Basis der Übernachtungszahlen der gesamten Modellregion kalkuliert wurde, müsste das Projekt komplett neu aufgesetzt, finanziert und politisch neu beschlossen werden. Hiervon werde Abstand genommen. Das aus dem Projekt gewonnene Wissen sehe man als Gewinn und Denkansatz für die geplanten Digitalisierung der Ostseecard.+++

Das Ostseebad Heikendorf beteiligt sich ab 2023, ebenso wie die Stadt Kiel, die Gemeinde Laboe, die Gemeinde Schönberg und zehn weitere Tourismusdestinationen in der Holsteinischen Schweiz und an der Lübecker Bucht, an der dreijährigen Pilotphase des Projekts „Unbeschwert unterwegs – fahrscheinloser ÖPNV mit der Ostseecard“. Zukünftig sollen Übernachtungsgäste mit ihrer Kurkarte innerhalb des SH-Tarifs generell kostenfrei Bus und Bahn fahren können. Die Fördefähren konnten aufgrund der schwer kalkulierbaren Kosten vorerst nicht integriert werden, die Möglichkeit der ebenfalls fahrscheinlosen Nutzung soll aber innerhalb der Pilotphase untersucht werden.

Ziel des Projekts ist es, möglichst viele Gäste vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umzulenken und somit sowohl die Orte und Parkplätze als auch das Klima zu entlasten. Auch

die Aufenthaltsqualität der Gäste, die Lebensqualität der Einwohner*innen und die Akzeptanz der Kurabgabe profitieren von dem Projekt, das mit der Schwarzwälder KONUS-Card auf die Erfahrungen eines starken und bewährten Vorbildes zurückgreifen kann und vom Land SH unterstützt wird. 

Die Refinanzierung erfolgt über die vom Gast zu leistende Kurabgabe, so dass das Projekt für die Gemeinde kostenneutral durchgeführt werden kann. Das zuständige Amt für Finanzen wird alle Vermieter*innen von Ferienimmobilien im Ostseebad Heikendorf rechtzeitig über die Kurabgabesätze für das Jahr 2023 informieren.

Tourismusentwicklungskonzept Ostsee 2030+ mit neuer Strategie

Angesichts erheblicher, den Tourismus in der Region Ostsee Schleswig-Holstein umfassend verändernder Markt- und Rahmenbedingungen schreibt die Region ihre Tourismusstrategie mit Perspektive 2030+ nicht nur fort, sondern kommt zu einer weitreichenden Neuausrichtung.

Details zum Stratgiekonzept sowie die Möglichkeit zum Download finden Sie hier: www.ostseestrategie.de

Alle aktuellen Informationen und Termine erhalten Sie mit unserem Vermieternewsletter (zur Anmeldung). Alternativ sind die Vermieternews auch als PDF abrufbar.



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