WOHNGELD online
Das Anfang 2023 eingerichtete Angebot des Mietzuschuss-Erstantrags wird erweitert. Es können nun alle Dienstleistungen bezüglich des Wohngeldes wie z.B. Änderungsmitteilungen oder Weiterleistungsanträge online erledigt werden. Eine persönliche Abwicklung bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in im Heikendorfer Rathaus ist natürlich auch weiterhin möglich.
Das gilt sowohl für Mieter*innen als auch für berechtigte Eigentümer*innen. Beziehen Sie bereits Wohngeld bzw. Lastenzuschuss, finden Sie unter folgendem Link die Online-Dienste Änderungsmitteilung, Erhöhungsantrag, Weiterleistungsantrag: Onlinedienste Wohngeld.
Möchten Sie erstmals Wohngeld beantragen, beachten Sie bitte folgende Informationen.
Schritt für Schritt zum Erstantrag
Ob ein möglicher Anspruch auf einen Miet- und Lastenzuschuss besteht und eine Antragstellung bei der zuständigen Behörde Aussicht auf Erfolg hätte, kann über eine aktualisierte Version des Wohngeldrechners ermittelt werden.
Hier geht´s zum:
Dies spart gegebenenfalls Zeit und Mühe beim Ausfüllen der Unterlagen und die Behörde hat mehr Kapazitäten für die Bearbeitung eingehender Anträge.
Es ist absehbar, dass es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen kommen wird. Die Gründe dafür sind vielfältig und betreffen u. a die kurzfristige Gesetzesanpassung, die erst anschließend umsetzbaren Anpassungen bei Antragsformularen und Fachanwendungen sowie Schulungsbedarfe für die Sachbearbeiter*innen.
Der Online-Antrag Wohngeld ist nur für Personen die bisher noch kein Wohngeld beziehen. Folgeanträge müssen über den gewohnten Weg gestellt werden.
Für die Nutzung der Serviceseite gemeinsam-online benötigen Sie ein Konto. Registrieren Sie sich anfangs mit ihren korrekten Daten und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Ein Servicekonto+ wird nicht benötigt.
Nach der Registrierung können Sie diesem Link hier: Erstantrag Wohngeld folgen, sich einloggen und den Antrag ausfüllen. Haben Sie das Formular am Ende abgeschickt, erhalten Sie eine Versandbestätigung per Nachricht im Serviceportal. Gerne können Sie sich eine Übersicht Ihres Antrags abspeichern.
Wohngeld Plus
Hintergrund: Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Daraufhin haben sich die Wertgrenzen für Wohngeldansprüche geändert.