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14.12.2017

Letzte Gemeindevertreter-Sitzung 2017 in Schönkirchen:
Schwimmhalle, Gewerbegebietserweiterung, Ortsentwicklung

Das Thema Schwimmhalle in der Region Probstei-Schrevenborn geht in Schönkirchen in mindestens eine weitere Runde.

Nach ausführlicher Diskussion auf einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (von der CDU gab es einen ähnlich lautenden Beschlussvorschlag) verständigten sich die Gemeindevertreter in ihrer letzten Sitzung des Jahres letztlich darauf, über eine  gemeindeübergreifende Lösung und die mögliche Gründung eines Zweckverbandes erst nach Vorlage einer Machbarkeitsstudie zu beschließen.

Machbarkeitsstudie ist für Schönkirchen Voraussetzung

Diese Expertise soll unter Federführung des Amtes Probstei in Auftrag gegeben werden. Der Kreis Plön wird für diese vorbereitende Planung/ Standortbestimmung gemäß Kreistagsbeschluss Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung stellen. Noch ist aber nicht abschließend geklärt, ob vor Auftragsvergabe dieser Expertise eine gemeindeübergreifende Trägerschaft geklärt sein muss und somit Voraussetzung für die Fördermittelzusage ist. Da vielerorts die Skepsis groß ist was die Finanzierung und die Folgekosten betrifft, ist eine gemeindeübergreifende (Zweckverband-)Lösung völlig offen. Die Gemeinde Schönkirchen wäre bereit, sich zur Sicherstellung des Schulschwimmsports  finanziell an seiner solchen Lösung im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten zu beteiligen – allerdings nur, wenn der Kreis Plön ebenfalls Mittel bereitstellt. Und auch das Land wird aufgefordert, sich an den Kosten für eine (Lehr)Schwimmhalle zu beteiligen, heißt es in dem von allen Fraktionen verabschiedeten Beschluss.

Straßenausbaubeiträge: Warten auf die Gesetzesänderung

Grundsätzlich einig waren sich Schönkirchens Kommunalpolitiker auch in der Frage der Straßenausbaubeiträge. Hintergrund: Die Landesregierung will es durch eine Gesetzesänderung in Zukunft den Gemeinden selbst überlassen, Beiträge für den Ausbau von Straßen und Gehwegen zu erheben (bislang sind diese Ausbaubeiträge verpflichtend). In der Gemeinde Schönkirchen, darin herrscht Einigkeit unter den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie von FDP, wird man die Anlieger nicht zur Kasse bitten. Die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung wird jedoch (vorerst) nicht, wie von der SPD beantragt, aufgehoben. Zunächst soll der tatsächliche Wortlaut der Gesetzesänderung abgewartet werden. Gemäß einem letztlich von CDU und Grünen gemeinsam getragenen Beschluss (die SPD enthielt sich bei der Abstimmung) soll insbesondere die Frage geklärt werden, inwieweit sich das Land an den Ausbaumaßnahmen beteiligt (Solidarregelung). Laufende Maßnahmen, die eine Anwendung der Satzung zur Folge gehabt hätten, werden bis zu einer Entscheidung zurückgestellt.

Gewerbegebietserweiterung: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Die geplante Erweiterung des Schönkirchener Gewerbegebiets Söhren geht weiter voran. Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nun der abschließende Beschluss gefasst. Zuvor waren in den Fachausschüssen die eingegangenen Stellungnahmen ausführlich beraten worden. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 mit geändertem Geltungsbereich (eine Mischgebietsfläche musste aus der Planung herausgenommen werden) geht jetzt in die öffentliche Auslegung. Bürgermeister Gerd Radisch informierte die Gemeindevertretung, dass er eine Eilentscheidung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn getroffen habe. Dem hat die Investitionsbank zugestimmt, ohne dass die in Aussicht gestellten Fördermittel des Landes für die Erschließung des neuen Gewerbeareals gefährdet seien, so Radisch.

Schönkirchen 2030: Gemeinde steigt in Ortsentwicklung ein

Schönkirchen steigt vor allem mit Blick auf die Erweiterung des Gewerbegebiets und der daraus resultierenden Folgen (u.a. weiterer Wohnraumbedarf) in die Ortsentwicklung ein. Auf Basis des 2016 fertiggestellten Amtsentwicklungsplanes soll nun ein Gemeindeentwicklungsplan erarbeitet werden. Zur Vorbereitung wird ein Lenkungsbeirat gebildet. Diesem Gremium gehören neben dem Bürgermeister und dem Bürgervorsteher je ein Fraktionsmitglied sowie ein Vertreter der Verwaltung an. Diese Personen müssen noch benannt werden.
Zu Beginn der Sitzung war der von der Feuerwehr wiedergewählte stellvertretende Schönkirchener Ortswehrführer Dirk Herrmann von Bürgermeister Radisch – nach zuvor erfolgter Zustimmung zur Wahl durch die Gemeindevertretung – für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren verpflichtet worden.

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