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Baumkontrolle und Baumpflege

Einige Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein verfügen über ein sogenanntes Baumkataster und prüfen mit dessen Hilfe regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit.

Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständigen Fachamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen.

Bäume auf öffentlichen oder privaten Grundstücken

 

Die Zuständigkeiten im Amt Schrevenborn richten sich nach dem Standort von Bäumen.

Für Bäume auf öffentlichen Grundstücken z.B. Straßenbäume ist Herr Rutz zuständig.

Für Bäume auf Privatgrundstücken (gemäß Baumschutzsatzung) ist Frau Fleige zuständig.

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