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27.10.2021

Schönkirchen bleibt bei der Hauptamtlichkeit des/der Bürgermeister*in

Die Gemeinde Schönkirchen setzt beim Bürgermeisteramt weiter auf eine Hauptamtlichkeit. In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung ging es um die Frage, ob Schönkirchen u.a. auch aus finanziellen Gründen zur Ehrenamtlichkeit zurückkehrt.

Die erforderliche Änderung der Hauptsatzung wurde von Schönkirchens Kommunalpolitiker*innen allerdings mehrheitlich abgelehnt. Um den Bürger*innen von Schönkirchen auch eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten, äußerten die drei Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Diskussion den Wunsch, dass für die im nächsten Jahr anstehende Bürgermeisterwahl mehr als nur ein/e Kandidat*in aufgestellt werden kann. Der jetzige Amtsinhaber Gerd Radisch, der Ende 2016 gewählt wurde, war seinerzeit einziger Kandidat. Seine Wahlzeit endet am 31. Dezember 2022.

Besetzt wurde der Gemeindewahlausschuss zur Wahl einer*s hauptamtlichen Bürgermeisters*in - ein neunköpfiges Gremium unter Vorsitz von Amtsdirektorin Juliane Bohrer. Für diesen Ausschuss wurden als Beisitzer*innen von der CDU Dirk Schott, Mario Mordhorst und Andreas Klaus benannt (ihre persönlichen Stellvertreter*innen sind Moritz Otto, Annette Sanders und Andreas Bohm-Ladehof), von der SPD Rüdiger Petersen und Andrea Hoppe-Kossak (Doris Zimprich und Monika Petersen) sowie von Bündnis 90/Die Grünen Stefanie Kohlmorgen und Thomas Rulle (Rainer Kohlmorgen und Volker Schindler) und Carsten Grams-Hinrichsen von der FDP (Dominik Völk).

Ortskernentwicklungskonzept liegt vor

Das Ortskernentwicklungskonzept (OKEK) als Leitfaden für die künftige Entwicklung der Gemeinde Schönkirchen ist nach vielen Sitzungen des Lenkungsbeirats und mehreren Workshops unter Beteiligung der Öffentlichkeit jetzt fertiggestellt. Die noch fehlende Stärken- und Schwächenanalyse sowie eine Kurzbeschreibung des Schönkirchener Gemeindegebietes wird vom Planungsbüro Luchterhandt noch in die textlichen Erläuterungen aufgenommen. Das OKEK wird bei der Fortentwicklung der Gemeinde künftig bedarfsgerecht berücksichtigt.

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