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28.09.2023

Rattenbekämpfung - eine Pflicht für alle jederzeit

Ratten sind hochintelligent, Allesfresser, vermehren sich rasant und sind nur schwer zu bekämpfen, wenn sie sich erst einmal in größerer Zahl niedergelassen haben. 

Gemäß der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön in der aktuellen Fassung  vom 09.10.2014, welche auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes erlassen wurde, sind alle Grundstücksinhaber*innen sowie ggf. Mieter*innen und Gewerbetreibende, Kommunen und kommunale Einrichtungen jederzeit zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet.
Die  Vollversion der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön ist zu finden auf der  Homepage des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de) unter dem Menüpunkt Bürgerservice und  Bekanntmachungen.

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Ratten  im  Haus lassen nicht wenige Menschen vor Ekel erschauern und sind nicht unbegründet so unbeliebt wie kaum ein anderes Tier: Sie übertragen Krankheiten und schleppen Parasiten ins  Haus. Sie verunreinigen durch Kot und Anfraß Lebensmittelvorräte und sind für Nageschäden an Elektroleitungen und Einrichtung verantwortlich.


Falsches Verhalten begünstigt einen Rattenbefall 

Wir Menschen haben – bewusst oder unbewusst - Anteil an der Gestaltung unserer Umgebung. So  bestimmen wir durch Schaffung guter oder schlechter Lebensbedingungen die Zahl der uns umgebenden  Wildtiere, auch der Ratten. 

Essens- oder Tierfutterreste sind für die allesfressenden Nagetiere ein Festmahl.  Sie werden immer an  Orte zurückkehren, an denen sie Futter gefunden haben, und ihre Anzahl wird in dem Umfeld zunehmen. Optimieren Sie Ihre Abfallstandplätze durch regelmäßige Kontrollen und Reinigung der Abfallbehälter,  entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter, nie daneben, lassen Sie keine Futterquelle für Haustiere und Vögel unkontrolliert offen stehen. Außerdem sollten Sie in Ihrem 
Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit achten. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa  Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude  gelangen können.  

Wie Ratten schaden können 

Seit eh und je gelten die Nagetiere beziehungsweise die von ihnen eingeschleppten Parasiten als  Infektionsträger gefährlicher Krankheiten. Der Rattenfloh beispielsweise ist einer der Hauptüberträger der  Pest, die im Mittelalter ganze Städte entvölkerte. Auch heute noch können Ratten Krankheiten wie  beispielsweise Tollwut oder Tuberkulose übertragen. Ebenso verunreinigen sie durch Anfraß und ihren  Ausscheidungen Lebensmittel und Tierfutter, so dass die Vorräte unbrauchbar werden. Gefährlich wird es, wenn sie sich unbemerkt an Elektroleitungen zu schaffen machen und so Brände oder Kurzschlüsse  verursachen könnten. So sind Nageschäden und Verunreinigungen der Einrichtung nicht minder ärgerlich. 

Die wichtigsten Anzeichen für einen Rattenbefall 

Ratten vermehren sich äußerst schnell. Unter klimatisch günstigen Bedingungen kann ein Weibchen bis zu zwölf Mal im Jahr jeweils bis zu 20 Junge werfen. Deswegen ist das frühzeitige Erkennen eines Befalls besonders wichtig. Da Ratten sehr scheu sind, bekommt man sie lebend jedoch kaum zu Gesicht. Ein  untrügliches Zeichen für Ratten in Haus oder Garten sind frische Kotspuren. Sofern dieser noch weich  und glänzend ist, könnte dies auf einen aktiven Befall bedeuten.  

Um einen Befall zu erkennen kann man vor allem in staubbelasteten Bereichen auf frische Fußspuren  und generell auf Nagespuren achten. Ratten bevorzugen immer wieder dieselben Laufwege und  hinterlassen dort Spuren von Körperfett, das zusammen mit Schmutz- und Staubablagerungen rot- bräunliche bis ins Schwarz gehende Spuren auf den begangenen Flächen hinterlässt. Diese so  genannten Schmierspuren führen nicht selten auch zum Nest der Schädlinge. 

Bekämpfung von Ratten 

Für die Bekämpfung von Ratten dürfen nur Mittel und Geräte angewendet werden, die nach der  Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), dem Chemikaliengesetz und dem Pflanzenschutzgesetz in den  jeweils gültigen Fassungen zugelassen sind.  

Liegt noch kein massiver Befall vor, bieten sich beköderte Schlag- und Lebendfallen an, die im  Fachhandel oder Baumärkten erhältlich sind.  

Soweit es zur Anwendung eines Rattenbekämpfungsmittels eines besonderen Sachkundenachweises  bedarf, haben die Verpflichteten auf Ihre Kosten Fachkräfte zu beauftragen, die aufgrund des  besonderen Sachkundenachweises berechtigt sind, Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. 

Rattengift gehört in fachkundige Hände 

Die Bekämpfung mit Gift ist alles andere als ungefährlich. Damit die Ratten Ködergift dauerhaft gut  annehmen, muss die Wirkung zeitverzögert einsetzen. Deshalb enthält Rattengift meistens  blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (sog. Antikoagulanzien), an denen die Tiere erst nach einigen  Tagen durch innere Blutungen verenden. So können die (schlauen) Ratten keinen Zusammenhang mehr  zwischen dem Tod ihres Artgenossen und dem Ködergift erkennen. 

Viele Rattengifte enthalten aber Wirkstoffe, die der Ottonormalverbraucher gar nicht einsetzen darf.  "Verbraucher sind von der Anwendung dieser Biozid-Produkte ausgeschlossen", mahnt das 
Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de) unter dem Menüpunkt Publikationen „Mäuse- und  Rattengift sicher und wirksam anwenden“. Dazu zählen beispielsweise die Wirkstoffe Bromadiolon,  Brodifacoum, Difethialon, Flocoumafen und Difenacoum. Tückisch ist, dass Rattengifte mit diesen 
Wirkstoffen frei verkauft werden dürfen, solange der Hersteller angibt, dass sie nur von Profis mit  Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Zugelassen für Privatanwender sind Gifte mit den 
Wirkstoffen Chlorophacinon, Coumatetralyl und Warfarin beziehungsweise Natrium-Warfarin. 

Doch auch diese bergen erhebliche Risiken. Zwar sind meist Bitterstoffe beigemischt, welche die  ungewollte Aufnahme durch Kinder oder Haustiere verhindern sollen, jedoch können sie durch so  genannte Sekundärvergiftungen gefährlich werden. Ein Raubvogel oder Haustier, das den vergifteten 

Nager frisst, kann ebenfalls daran sterben. Insofern sollte die Rattenbekämpfung mit Gift generell  professionellen Schädlingsbekämpfern mit Sachkundenachweis überlassen werden, um Risiken für  Mensch und Tier zu vermeiden.


Amt Schrevenborn 

Die Amtsdirektorin  Ordnungswesen 





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