Touristische Abgaben
Kurabgabe mit Ostseecard
Zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen wird in Heikendorf eine Kurabgabe für Ortsfremde erhoben.
Diese beträgt in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) 3,00 € pro Tag/Person, in der Zwischensaison (April und Oktober) 1,50 € pro Tag/Person.
Außerdem erhalten Inhaber*innen einer Zweitwohnung, Dauer- und Saisoncamper*innen und Eigentümer*innen oder Besitzer*innen eines Dauer- bzw. Saisonliegeplatzes für Boote die Jahreskurkarte für jährlich 100,00 €.
Wer eine Behinderung von 50% oder mehr hat, zahlt jeweils die Hälfte der Kurabgabe bzw. Jahreskurabgabe.
Für ihre Abgabe erhalten Gäste die Ostseecard, mit der viele Vorteilsangebote im Ort und der Region genutzt werden können, wie z.B. der einmalige freie Strandzugang in 18 Ostseebädern zwischen Glücksburg und Travemünde (siehe Ostseecard-Flyer rechts in der Randspalte unter Dokumente).
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Kurabgabepflicht befreit.
Tourismusabgabe
Gewerbetreibende, Vermieter von Ferienwohnungen und Weitere, die die Möglichkeit haben, vom Tourismus zu profitieren, zahlen in Heikendorf eine von der Betriebsart und dem Umsatz abhängige Tourismusabgabe. Das entsprechende Formular finden Sie in der Randspalte.
Die Satzungen zur Kur- und Tourismusabgabe finden Sie unter dem Menüpunkt