Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Schönkirchen vom 18. Februar für voraussichtlich vier Wochen
Die Schönberger Landstraße in Schönkirchen muss im Zuge der Erschließung des neuen Gewerbegebietes und des Neubaus eines Verbrauchermarktes vom 18. Februar bis voraussichtlich 17. März für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden.
Die Vollsperrung betrifft den Abschnitt zwischen den Abzweigern zum Augustental und zur Mühlenstraße. Busse sowie Müll- und Rettungsfahrzeuge können die Grundstücke im abgesperrten Bereich der Schönberger Landstraße anfahren.
Wer mit seinem Fahrzeug in Richtung Kiel oder Probstei unterwegs ist, sollte die Baustelle in Schönkirchen weiträumig umfahren und die B 502 nutzen (entsprechende Hinweisschilder sind aufgestellt). Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke für Auswärtige führt innerorts über den Mönkeberger Weg. Für die Straße Plüßkuhle und den unteren Verlauf der Mühlenstraße wurde auf Grund des erhöhten Verkehrsaufkommens eine Einbahnstraßenregelung getroffen. Der Verkehr wird also durch die Mühlenstraße herunter- und durch die Plüßkuhle hochgeleitet, ausgenommen ist der LKW- und Busverkehr.
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