+++ Aufhebung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes +++
28. Februar 2023: Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 20. Dezember 2022 wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Ansprüche auf kostenlose Bürgertests (Antigen- oder PCR-Test) enden ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Bis einschließlich 7. April 2023 gelten noch folgende im Infektionsschutz des Bundes geregelten Vorgaben:
- Maskenpflicht für Besucher (nicht mehr Personal und Patienten) in Krankenhäusern und vergleichbaren Rehabilitationseinrichtungen, voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.
- Für Patienten und Besucher gilt weiterhin Maskenpflicht u.a. in Arztpraxen,Tageskliniken,vergleichbaren Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen.
12. Dezember 2022: Ab 2023 muss im Bus keine Maske mehr getragen werden. Angesichts der aktuellen Krankheitswelle rät die Landesregierung bestimmten Personengruppen dennoch zum Masketragen in Innenräumen.
Am 29. April 2020 hieß es angesichts der angespannten Corona-Lage im echten Norden zum ersten Mal "Maske auf im ÖPNV". Am 1. Januar 2023 ist damit Schluss: Nach neuerlichen Beratungen mit dem Corona-Expertenrat hat die Landesregierung sich nun darauf verständigt, die Maskenpflicht im Nahverkehr auslaufen zu lassen. Die Landesregierung setze auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und gesunden Menschenverstand als wichtigste Mittel gegen das Virus.
Corona Landesverordnung (Stand 20-12-2022)
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