Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben - Infektionsgeschehen hat sich deutlich beruhigt
Der Kreis Plön hebt zum 16. Mai die Aufstallungspflicht für Geflügel auf.
Diese galt zuletzt noch in einem 3.000 Meter breiten Küstenstreifen entlang der Ostseeküste und im Uferbereich einiger Binnenseen. Ab Sonntag darf Geflügel somit kreisweit wieder frei gehalten werden.
Seit November 2020 war der Geflügelpest-Erreger bei zahlreichen, verendeten Wildvögeln in ganz Schleswig-Holsteinnachgewiesen worden. Um eine Verbreitung des Virus und einen Eintrag in private Haltungen und gewerbliche Betriebe zu verhindern, galten deshalb strenge Biosicherheitsmaßnahmen, sämtliche Geflügel-Ausstellungen waren verboten und die Tiere mussten in geschlossenen Ställen gehalten werden.
Nach der Lockerung der Maßnahmen ist es weiterhin wichtig, die Lage genau zu beobachten. Daher wird das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln fortgesetzt. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, die einheitliche Hygienemaßnahmen festlegt, gilt weiterhin.
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