Bauleitplanung und Landschaftsplanung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligt die Gemeinde Heikendorf die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Die Auslegungsunterlagen sowie die jeweiligen Bekanntmachungen finden Sie unter diesem Link:
Amtliche Bekanntmachungen „Bauleitplanverfahren Gemeinde Heikendorf“
und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein.
Die veröffentlichten Unterlagen können Sie auch in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 einsehen. Auf Wunsch erläutern Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*nnen die Inhalte der jeweiligen Planung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (1. Schritt)
Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin oder alternativ durch Veröffentlichung/Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die zusätzlich unter folgendem Link
Amtliche Bekanntmachungen "Bauleitplanverfahren Gemeinde Heikendorf"
veröffentlicht wird.
Öffentliche Auslegung (2. Schritt)
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 einsehen.
Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die zusätzlich unter folgendem Link
Amtliche Bekanntmachungen "Bauleitplanverfahren Gemeinde Heikendorf"
veröffentlicht wird.
Rechtskräftige Bauleitpläne
Der wirksame Flächennutzungsplan nebst Änderungen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Heikendorf nebst Begründungen und zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:
Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung in den o.g. Portalen kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergeben.
Die zwischenzeitlich wirksam gewordenen und noch nicht veröffentlichten Pläne finden Sie unter diesem Link:
Bauleitplanverfahren Gemeinde Heikendorf
Darüber hinaus können Sie die rechtskräftigen Bauleitpläne jederzeit in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auskunft erteilen die genannten Ansprechpartner (Kontakte rechts in der Randspalte).
Hinweis:
Die hier und in den genannten Portalen bereitgestellten Informationen dienen Auskunftszwecken. Sie ersetzen keine baurechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der veröffentlichten Bauleitpläne wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist nur das ausgefertigte Originalexemplar, welches in Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, eingesehen werden kann.
Landschaftsplan
Gemäß § 9 BNatSchG hat die Landschaftsplanung die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und zu begründen. Im Mittelpunkt der Landschaftsplanung steht die Umweltvorsorge, der nachhaltige Schutz der Umwelt und die Entwicklung von umweltbezogenen Zielen. Der Landschaftsplan dient der Konkretisierung dieser Ziele für Naturschutz und Landschaftsentwicklung auf gesamtstädtischer Ebene. Sein grundlegendes Ziel ist es, den Naturhaushalt als Lebensgrundlage dauerhaft und nachhaltig in seinen Funktionen zu schützen sowie das Orts- und Landschaftsbild der Stadt zu bewahren. Zu diesem Zweck stellt der Landschaftsplan neben den Zielen die konkretisierten Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.
Gemäß § 7 Abs. 2 LNatSchG sind seine Inhalte in Planungen und Vorhaben der Verwaltung zu berücksichtigen. Die geeigneten Inhalte des Landschaftsplans sind dabei nach Abwägung in die Bauleitpläne zu übernehmen. Daher finden sich seine Aussagen im Flächennutzungsplan und auch in den Bebauungsplänen wieder.
Der Landschaftsplan ist damit:
- Fachplan des Naturschutzes
- Grundlage für die Bewertung und den Ausgleich von Eingriffen
- Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Planungen oder Projekten
- Ökologische Grundlage in der Bauleitplanung
Die im Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf dargestellten Maßnahmen und Erfordernisse leiten sich aus der Bestandserfassung und Bewertung von Schutzgütern (Arten & Biotope, Boden, Wasser, Klima & Luft, Landschaftsbild, Erholung) und einem angestrebten Entwicklungskonzept ab. Dabei werden nicht nur Naturschutz und Landschaftspflege betrachtet, sondern auch die Belange der Bevölkerung (Lebens- und Erholungsraum) und der Wirtschaft (Nutzungsansprüche, Rohstoffsicherung, Landwirtschaft, Tourismus) berücksichtigt. Die vorliegende Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Gemeinde Heikendorf wurde am 20. Dezember 2013 von der Gemeindevertretung beschlossen und umfasst 5 Themenkarten mit gesamtörtlicher Zielplan, Biotopbögen und den Erläuterungsbericht.
Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf
Die im Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf dargestellten Maßnahmen und Erfordernisse leiten sich aus der Bestandserfassung und Bewertung von Schutzgütern (Arten & Biotope, Boden, Wasser, Klima & Luft, Landschaftsbild, Erholung) und einem angestrebten Entwicklungskonzept ab. Dabei werden nicht nur Naturschutz und Landschaftspflege betrachtet, sondern auch die Belange der Bevölkerung (Lebens- und Erholungsraum) und der Wirtschaft (Nutzungsansprüche, Rohstoffsicherung, Landwirtschaft, Tourismus) berücksichtigt. Die vorliegende Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Gemeinde Heikendorf wurde am 20. Dezember 2013 von der Gemeindevertretung beschlossen und umfasst 5 Themenkarten mit gesamtörtlicher Zielplan, Biotopbögen und den Erläuterungsbericht.
Themenkarten Landschaftsplan Heikendorf
- 01 Bestandskarte Biotop- und Biotoptypenkartierung - Karte 1: Nordteil – (PDF, 10.6 MB)
- 02 Bestandskarte Biotop- und Biotoptypenkartierung - Karte 2: Südteil – (PDF, 13.5 MB)
- 03 Planungskarte - Karte 3: Nordteil – (PDF, 12.1 MB)
- 04 Planungskarte - Karte 4: Südteil – (PDF, 15.4 MB)
- 05 Landschaftsanalyse (Bewertungskarte) -- Karte 5 – (PDF, 11 MB)