Verlängerung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (Geflügelpest)
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 08.12.2020 (72/2020) über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Plön wurde bis zum 31.03.2021 verlängert.
Neben den Geflügelhalter*innen sind auch alle Halter*innen von Katzen und Hunden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, da die Tiere das Virus – genau wie der Mensch – leicht übertragen können. Vor allem ein Kontakt zwischen Hunden und Katzen mit Geflügelbeständen muss unbedingt verhindert werden. Eine Leinenpflicht für Hunde aufgrund der Regelungen hinsichtlich der Geflügelpestlage gibt es derzeit aber nicht.
Aufstallungsanordnung (Stand: 25.02.21)
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