Planung zur Gewerbegebietserweiterung in Schönkirchen endgültig beschlossen
Nach längerer Planungsphase als zunächst gedacht kann jetzt die Ausschreibung für die Erschließung der Erweiterungsflächen im Schönkirchener Gewerbegebiet erfolgen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer jüngsten Sitzung den B-Plan 44 nach überarbeiteter Planung und Abwägen der eingegangenen Stellungnahmen mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und SPD (die Grünen stimmten dagegen) als Satzung beschlossen.
Voraussichtlicher Erschließungsbeginn im März 2019
Angesichts des Investitionsvolumens von geschätzten 6,5 Millionen Euro müssen die Erschließungsarbeiten europaweit ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Januar/Februar nächsten Jahres vorgesehen. Voraussichtlicher Erschließungsbeginn ist im März 2019. Zu den zeitlichen Verzögerungen war es unter anderem gekommen, weil in der Ursprungsplanung eine in dem künftigen Gewerbeareal verlaufende Starkstrom-Freileitung nicht berücksichtigt wurde. Die SH Netz AG hatte erst in einem schon fortgeschrittenen Planungsstadium die fehlenden Schutzabstände moniert. Der B-Plan musste deshalb mit geänderter Straßenführung erneut ausgelegt werden.
Kita-Neubau Hörn und Erhalt einer Ulme im Kätnersredder
Auch für den vorgesehenen Neubau einer Kindertagesstätte an der Hörn ist die Planung (B-Plan 51) abgeschlossen, wurde jetzt einstimmig ebenfalls der Satzungsbeschluss gefasst. Wegen des weiter großen Bedarfs an Kita-Plätzen hatte sich die Gemeindevertretung entschlossen, eine zusätzliche Kindertagesstätte - die dann vierte im Gemeindegebiet - für vorerst vier Gruppen zu bauen mit einer Erweiterungsoption für eine fünfte Gruppe. Geschaffen werden dadurch 15 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) und 30 Plätze für Kinder über drei Jahren (Ü3). Hinzu kommt die derzeit als Übergangslösung im Mare untergebrachte Krippengruppe (U3), die in den Kita-Neubau einziehen wird.
Eine ortsbildprägende Ulme in der Straße Kätnersredder bleibt erhalten. Im Zuge des Neubauprojektes Kätnersredder 69 (B-Plan 43) wird der bestehende Gehweg vor den neuen Mehrfamilienhäusern verschwenkt und gleichzeitig ein Parkstreifen angelegt. Davon erhofft sich die Gemeinde mit Blick auf die häufigen Ausweichmanöver bei Begegnungsverkehr ein Plus an Verkehrssicherheit in diesem Bereich, da Fahrzeuge künftig nicht mehr auf der Fahrbahn, sondern in Parkbuchten abgestellt werden. Statt vier werden nun aber nur drei Stellplätze vom Erschließungsträger realisiert werden können. Für den Erhalt des Baumes stimmten letztlich alle anwesenden Gemeindevertreter der drei Fraktionen.
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