Kurabgabe und Tourismusabgabe in Heikendorf: Vorerst keine Erhebung - Erleichterung von Stundungen für Gewerbetreibende und Freiberufler
Die Gemeinde Heikendorf wird zum Start der Nebensaison am 1. April 2020 die Erhebung der Jahreskurabgabe vorerst aussetzen.
Sobald die Landesverordnung, die eine Schließung aller touristischen Beherbergungsbetriebe und Campingplätze seit 18. März 2020 vorsieht, aufgehoben wird, tritt die Kurabgabepflicht wieder ein.
Für alle Tourismusabgabepflichtigen Gewerbetreibenden und Freiberufler (die Bescheide für 2020 sind am 12. und 13. März versandt worden) gilt eine Erleichterung bei Stundungsanträgen. Diese werden bis zum 31.Dezember 2020 gewährt. Das Mahn- und Vollstreckungswesen wird zudem bis zum Jahresende 2020 ausgesetzt.
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