Kontrollen zur Hundesteuer im Amt Schrevenborn
In den kommenden Wochen wird ein Mitarbeiter des Amtes Schrevenborn in den amtsangehörigen Gemeinden gezielt Hundehalter*innen ansprechen, die jeweiligen Personendaten überprüfen und sich ergänzend die verpflichtend mitzuführende Hundemarke vorzeigen lassen.
Sofern dabei unangemeldete Hunde festgestellt werden, wird sich das Amt für Finanzen mit den jeweiligen Halter*innen in Verbindung setzen und entsprechend zur Zahlung der Hundesteuer auffordern.
Nach den Gemeindesatzungen zur Erhebung einer Hundesteuer in Heikendorf,Mönkeberg und Schönkirchen stellt eine fehlende Anmeldung des eigenen Hundes, um so ggf. die Zahlung der Hundesteuer zu umgehen, eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sollten Sie Ihren Hund bisher nicht angemeldet haben, beraten wir Sie gern. Ansprechpartner ist:
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