+++AKTUALISIERT+++Aktionstag Kommunen am Limit - Finanzreform zur Entlastung der Kommunen

Das Amt Schrevenborn mit seinen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen hat sich am 22. Juni an der deutschlandweiten Kampagne „Kommunen am Limit“ beteiligt. Städte, Landkreise und Gemeinden haben an diesem Aktionstag auf die prekäre Haushaltssituation der Kommunen aufmerksam gemacht und setzten mit lokalen Aktionen bundesweit ein Zeichen.

Nach Gesprächen zwischen Bund und Ländern gibt es jetzt ein erstes Ergebnis. Danach gilt ab 1. September 2026 die Grundregel: Wer bestellt, bezahlt.

Hintergrund: Bisher entstehen vor allem den Kommunen zunehmend Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Bei neuen solcher Gesetze und auch Änderungen bestehender, die auf Bundesebene beschlossen werden, soll nun ein Mechanismus greifen: Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten. Diese Finanzreform zur Entlastung insbesondere der Kommunen soll jetzt schnell umgesetzt werden. 


Rückblick auf den bundesweiten Aktionstag am 22. Juni

Vor Ort wird sichtbar, was auf dem Spiel steht, wenn Aufgaben wachsen, aber die nötige Finanzierung ausbleibt: Kitas, Schulen, Jugendangebote, Schwimmbäder, Kultur, Mobilität, soziale Unterstützung und vieles mehr, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Der Aktionstag richtet sich an Bürger*innen und vor allem an die Politik in Bund und Ländern. Die Forderung gegenüber der Politik ist so einfach wie deutlich: „Wer bestellt, bezahlt“. Das kommunale Finanzierungsdefizit muss beseitigt werden.

Konkrete Forderungen an den Bund

1. Der Bund muss den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer befristet um 10 Prozentpunkte anheben. Das würde die kommunale Ebene kurzfristig um die fehlenden 30 Mrd. € stärken und sie stabilisieren.

2. Eine nachhaltige Entlastung der Kommunen kann nur über eine umfassende Aufgabenkritik, eine Neuordnung der Ausgabenverteilung, Standardabbau und Entbürokratisierung erfolgen.

3. Die kommunale Ebene trägt den Sozialstaat Tag für Tag. Ein starker Sozialstaat braucht nicht immer neue Leistungen, sondern Verlässlichkeit, Zielgenauigkeit und finanzielle Tragfähigkeit. Es darf keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand ohne Gegenfinanzierung geben. Die kommunale Ebene darf nicht länger Ausfallbürge anderer Systeme sein.

4. Das Konnexitätsprinzip nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss konsequent eingehalten werden.

5. Städte, Gemeinden und Kreise erwarten mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, größere Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort sowie mutige Schritte bei Entbürokratisierung und Digitalisierung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände 

Konkrete Forderungen an das Land

1. Das Land muss seinem Verfassungsauftrag nachkommen und eine angemessene Finanzausstattung der kommunalen Ebene durch eine aufgabengerechte Finanzierung sicherstellen. Dazu gehört in einem ersten Schritt die Rückführung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu Lasten der Kommunen.

2. Es darf keine kostenauslösenden Regelungen zu Lasten der kommunalen Ebene ohne finanzielle Kompensation geben (Bsp. § 30 EWKG).

3. Mittel, die der Bund im Rahmen des Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen bereitstellt, müssen bei den Kommunen ankommen und dürfen ihnen nicht zur Konsolidierung des Landeshaushalts vorenthalten werden.

4. Im Zuge der anstehenden Änderung der Landesverfassung wird

a) der Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 57 Abs. 1 der Landesverfassung (Verf-SH) gestrichen,

b) in Art. 57 Abs. 2 Verf-SH wird entsprechend der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zur sog. „Funktionaläquivalenz“ klargestellt, dass die Pflicht zum Mehrbelastungsausgleich auch dann greift, wenn bestehende Standards der Aufgabenerfüllung erhöht oder bestehende bundesrechtliche „Aufgabenübertragungen“ verändert werden, die zu höheren Kosten der Aufgabenerledigung führen.

c) das einfachgesetzlich geregelte Beteiligungsrecht der Verbände der Gemeinden, Städte und Kreise (vgl. § 132 GO, § 71 KrO) umfassend in der Verfassung für das Land Schleswig-Holstein geregelt.

5. Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind zu einer umfassenden Entbürokratisierung, Auf-gabenkritik und Modernisierung sowie Digitalisierung der Verwaltung mit verbindlichen messbaren Zielen bereit. Hierzu bedarf es Formate mit der Landesregierung, die diese Ziele übergreifend in den Blick nehmen.“

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände 

Kommunen tragen Verantwortung für moderne und funktionierende Schulen. Gute Bildung braucht nicht nur engagierte Lehrkräfte, sondern auch ausreichend finanzierte Gebäude und Ausstattung.

Kinder brauchen sichere und attraktive Orte zum Spielen und Aufwachsen. Investitionen in Spielplätze und Freizeitflächen sind Investitionen in Familien und Zukunft.

Straßen, Wege und Infrastruktur sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Wenn Mittel fehlen, werden notwendige Sanierungen verschoben, mit Folgen für Sicherheit und Lebensqualität vor Ort.

Bibliotheken, Kultur- und Begegnungsorte schaffen Bildung, Austausch und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kommunen brauchen finanzielle Spielräume, um diese Angebote dauerhaft zu erhalten.

Sportanlagen und Freizeitangebote fördern Gesundheit, Gemeinschaft und Ehrenamt. Damit Vereine und Kinder gute Bedingungen vorfinden, brauchen Kommunen verlässliche Finanzierung statt immer neuer Belastungen.

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