Keine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer in Schönkirchen im Haushaltsjahr 2021!
Die Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schönkirchen bleiben 2021 unverändert. Grundsteuer A (380 Prozent) und Grundsteuer B (425) waren bereits 2019 angehoben worden.
Die Gewerbesteuer liegt weiterhin bei 370 Prozent und wurde - mit Blick auf die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im erweiterten Gewerbegebiet Söhren V - ganz bewusst nicht auf den von Landesseite vorgegebenen Mindesthebesatz (380 Prozent) erhöht. Bedauerlicherweise ist dieser Sachverhalt in der aktuellen Januarausgabe der Schönkirchener Nachrichten (Seite 27) falsch dargestellt worden.
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