Ortsmitte: Neuheikendorfer Weg soll in die Planung miteinbezogen werden
Das Untersuchungsgebiet in der Heikendorfer Ortsmitte soll im Rahmen der Städtebauförderung um einen Teilbereich des Neuheikendorfer Weges erweitert werden. Dafür hat sich der Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit ausgesprochen. Diese Beschlussempfehlung muss von der Gemeindevertretung am 21. Dezember noch abgesegnet werden.
Übernahme der K 51/Neuheikendorfer Weg vom Kreis Plön?
Hintergrund: Mit dem Neubau der Grund- und Gemeinschaftsschule werden in Zukunft Verkehrsströme vom Schulredder in Richtung Neuheikendorfer Weg verlagert. Angedacht ist seitens der Gemeinde deshalb, für Teile der Kreisstraße mögliche Projekte zur Verkehrsberuhigung (Idee: kleiner Verkehrskreisel) zu entwickeln. Deren Umsetzung mit Fördermitteln aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sei laut Bürgermeister Alexander Orth aber nur möglich, wenn der Neuheikendorfer Weg in das zu überplanende Untersuchungsgebiet aufgenommen wird. Dafür wird mit weiteren Gutachterkosten von rund 12.000 Euro zu rechnen sein.
Geprüft werden soll dabei auch die Möglichkeit einer Übernahme des Neuheikendorfer Weges/K 51 vom Kreis Plön. Da die Unterhaltung der Straße in Zukunft dann allein von der Gemeinde Heikendorf zu tragen wäre, müsste der Kreis nach einem noch abzuklärenden Schlüssel für die Abgabe der K 51 beziehungsweise eines Teilabschnittes zahlen. „Wir werden den Neuheikendorfer Weg ganz sicher nicht zum Nulltarif übernehmen“, so Orth.
Die Planungen für den Heikendorfer Schulneubau sind jetzt abgeschlossen. Einstimmig und ohne weitere Aussprache billigte der Bauausschuss die eingegangenen Stellungnahmen und fasste schließlich für den Bebauungsplan Nr. 75 den Satzungsbeschluss. Eingestellt wird das im September 2013 begonnene Planverfahren für den Bereich des Möltenorter Campingplatzes (B-Plan 62 b/Sondergebiet Freizeit, nördlicher Uferweg).
Hauptziel der Planung war die Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen sowie eine infrastrukturelle Neukonzeption für den gesamten Campingplatz. Da dies jedoch mit einem erheblichen (Kosten-)Aufwand verbunden gewesen wäre und der verpachtete Campingplatz zudem in einem Teilbereich seinen Bestandsschutz verloren hätte, möchte man nun Abstand nehmen von dem geplanten Vorhaben. (CK)
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