Gewerbegebiets-Erweiterung: Schönkirchen plant die Ausweisung einer Mischgebietsfläche - Investor gesucht
Die Gemeinde Schönkirchen plant aktuell die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 b an der Schönberger Landstraße.
Mischgebiete sind nach der Baunutzungsverordnung für das Wohnen und die Unterbringung von Gewerbebetrieben vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Im Rahmen eines Bieterverfahrens soll nunmehr ein potenzieller Käufer bzw. Investor gefunden werden, der die Rahmenbedingungen des Mischgebietes aufgreift und hieraus ein Vorhaben entwickelt, welches sich in den Ortscharakter der Gemeinde Schönkirchen inhaltlich und äußerlich einfügt.
Sofern Sie Interesse haben, können Sie bis zum 15.10.2019 weitergehende Unterlagen unter den nachfolgenden Kontaktdaten abfordern:
Amt Schrevenborn Telefon: 0431/2409-310
Der Amtsdirektor Fax: 0431/2409-600
Frau Möß E-Mail: selina.moess@amt-schrevenborn.de
Dorfplatz 2
24226 Heikendorf
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