Corona-Sonderregelungen in der Pflege 2021
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Verlängerung der wesentlichen Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige beschlossen.
Aus diesem Grund hat der Verband Pflegehilfe eine Übersicht der Sonderregelungen erstellt, die bis zum 31. März 2021 verlängert werden sollen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist auf einen Blick dargestellt, welche Unterstützungen ihnen zustehen.
- Beispiel Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Arbeitnehmer können sich 20 statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
- Beispiel Teilzeit durch Familienpflegezeit: Pflegende Angehörige können derzeit kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Familienpflegezeit reduzieren. Gehaltseinbußen können Betroffene mit einem Darlehen ausgleichen.
Weitere Infos zu den Sonderregelungen finden Sie rechts in der Randspalte unter Dokumente.
Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege bietet der Verband Pflegehilfe unter der Rufnummer 06131- 2652034 täglich an sieben Tagen in der Woche von 8 bis 20 Uhr eine unverbindliche und kostenlose Pflegeberatung an.
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