Anzeigepflicht für Versammlungen
Auch im Kreis Plön gibt es aktuell vermehrt Versammlungen, die als sogenannte Friedenslichter-Spaziergänge oder Lichterläufe gegen die geltenden Corona-Maßnahmen und die mögliche Einführung einer Impfpflicht durchgeführt werden.
Der Kreis Plön als zuständige Versammlungsbehörde und die Polizei weisen darauf hin, dass solche „Spaziergänge“ rechtlich als Versammlung zu bewerten und damit grundsätzlich 48 Stunden vor der Einladung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen sind. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von evtl. Beschränkungen nach der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung und dient insbesondere dazu, die sichere Durchführung von Versammlungen zu gewährleisten. Die Nichtanzeige einer geplanten Versammlung bei der Versammlungsbehörde zieht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich. Das Bußgeld kann in diesen Fällen bis zu 500 Euro betragen. Die einzelnen Bestimmungen dazu sind im Versammlungsfreiheitsgesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt und dort nachzulesen.
Darüber hinaus sind derzeit auch die Regelungen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung zu beachten. So ist z. B. der Mindestabstand einzuhalten und grundsätzlich ein Hygienekonzept erforderlich.
Zuletzt fanden im Kreis Plön am 27. Dezember in Plön (79 Teilnehmer), Lütjenburg (65 Teilnehmer), Preetz (129 Teilnehmer), Heikendorf (17 Teilnehmer), Laboe (60 Teilnehmer) und in Schönberg (16 Teilnehmer) Versammlungen statt. Diese sind bisher nach Mitteilung der Polizei friedlich verlaufen. Nur die Versammlungen in Plön und Preetz waren zuvor angezeigt worden.
- Anzeigen für Versammlungen nimmt das Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen des Kreises Plön per Fax unter 04522/743-95-351, 04522/743-492 oder unter ordnungsamt@kreis-ploen.de entgegen. Für Rückfragen zur Durchführung von Versammlungen steht Ihnen unter Tel. 04522/743-351 ein Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes gerne zur Verfügung.
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