Kommunen am Limit - Aktionstag des Deutschen Städte- und Gemeindebunds
Das Amt Schrevenborn mit seinen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen beteiligt sich an der heute deutschlandweiten Kampagne „Kommunen am Limit“.
Städte, Landkreise und Gemeinden machen am 22. Juni auf die prekäre Haushaltssituation der Kommunen aufmerksam und setzen mit lokalen Aktionen bundesweit ein Zeichen.
Vor Ort wird sichtbar, was auf dem Spiel steht, wenn Aufgaben wachsen, aber die nötige Finanzierung ausbleibt: Kitas, Schulen, Jugendangebote, Schwimmbäder, Kultur, Mobilität, soziale Unterstützung und vieles mehr, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
Der Aktionstag richtet sich an Bürger*innen und vor allem an die Politik in Bund und Ländern. Die Forderung gegenüber der Politik ist so einfach wie deutlich: „Wer bestellt, bezahlt“. Das kommunale Finanzierungsdefizit muss beseitigt werden.
Konkrete Forderungen an den Bund
1. Der Bund muss den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer befristet um 10 Prozentpunkte anheben. Das würde die kommunale Ebene kurzfristig um die fehlenden 30 Mrd. € stärken und sie stabilisieren.
2. Eine nachhaltige Entlastung der Kommunen kann nur über eine umfassende Aufgabenkritik, eine Neuordnung der Ausgabenverteilung, Standardabbau und Entbürokratisierung erfolgen.
3. Die kommunale Ebene trägt den Sozialstaat Tag für Tag. Ein starker Sozialstaat braucht nicht immer neue Leistungen, sondern Verlässlichkeit, Zielgenauigkeit und finanzielle Tragfähigkeit. Es darf keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand ohne Gegenfinanzierung geben. Die kommunale Ebene darf nicht länger Ausfallbürge anderer Systeme sein.
4. Das Konnexitätsprinzip nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss konsequent eingehalten werden.
5. Städte, Gemeinden und Kreise erwarten mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, größere Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort sowie mutige Schritte bei Entbürokratisierung und Digitalisierung.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände
Konkrete Forderungen an das Land
1. Das Land muss seinem Verfassungsauftrag nachkommen und eine angemessene Finanzausstattung der kommunalen Ebene durch eine aufgabengerechte Finanzierung sicherstellen. Dazu gehört in einem ersten Schritt die Rückführung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu Lasten der Kommunen.
2. Es darf keine kostenauslösenden Regelungen zu Lasten der kommunalen Ebene ohne finanzielle Kompensation geben (Bsp. § 30 EWKG).
3. Mittel, die der Bund im Rahmen des Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen bereitstellt, müssen bei den Kommunen ankommen und dürfen ihnen nicht zur Konsolidierung des Landeshaushalts vorenthalten werden.
4. Im Zuge der anstehenden Änderung der Landesverfassung wird
a) der Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 57 Abs. 1 der Landesverfassung (Verf-SH) gestrichen,
b) in Art. 57 Abs. 2 Verf-SH wird entsprechend der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zur sog. „Funktionaläquivalenz“ klargestellt, dass die Pflicht zum Mehrbelastungsausgleich auch dann greift, wenn bestehende Standards der Aufgabenerfüllung erhöht oder bestehende bundesrechtliche „Aufgabenübertragungen“ verändert werden, die zu höheren Kosten der Aufgabenerledigung führen.
c) das einfachgesetzlich geregelte Beteiligungsrecht der Verbände der Gemeinden, Städte und Kreise (vgl. § 132 GO, § 71 KrO) umfassend in der Verfassung für das Land Schleswig-Holstein geregelt.
5. Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind zu einer umfassenden Entbürokratisierung, Auf-gabenkritik und Modernisierung sowie Digitalisierung der Verwaltung mit verbindlichen messbaren Zielen bereit. Hierzu bedarf es Formate mit der Landesregierung, die diese Ziele übergreifend in den Blick nehmen.“
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände
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