Wichtige Informationen für Hundehalter*innen
Regelmäßig gehen beim Ordnungsamt des Amtes Schrevenborn Beschwerden über unangeleinte Hunde und nicht entfernte Hundehaufen ein.
Hunde sind an einer Leine zu führen:
- in Fußgängerzonen und Haupteinkaufbereichen, Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr,
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,
- bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume und Flächen,
- in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln,
- in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,
- auf Friedhöfen sowie
- auf Märkten und Messen
- auf Waldwegen nach dem Landeswaldgesetz.
Hunde sind auf dem Fördewanderweg an der Leine zu führen!
Einen generellen Leinenzwang außerhalb der oben genannten Orte gibt es allerdings nicht. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Mitnahmeverbot
Es ist verboten, Hunde mitzunehmen oder laufen zu lassen
- in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern
- Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, und Vortrags- und Versammlungsräumen
- Badeanstalten und Badestellen sowie
- auf Kinderspielplätze und Liegewiesen
Ausnahmen können durch den/die Inhaber*in der genannten Einrichtungen zugelassen werden, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Das Mitführen von Hunden ist am Strand in der Zeit von 01.04. – 31.10. des Jahres nicht erlaubt. In der Zeit vom 01.11. – 31.03. sind die Strandabschnitte für Hunde freigegeben.
Hundchens Hinterlassenschaften
Nach dem Hundegesetz sind Hundebesitzer*innen verpflichtet die Hinterlassenschaften ihres Hundes unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Deshalb sollte bei jedem Spaziergang ein entsprechendes „Tütchen“ mitgeführt werden. Als freiwilliges Angebot der Gemeinden sind Hundekotbeutelspender aufgestellt. Die Spender werden von ehrenamtlichen Patinnen und Paten betreut und regelmäßig befüllt. Damit das Angebot allen Hundehalterinnen und Hundehaltern zur Verfügung steht, sind alle angehalten, die Beutel nur im üblichen Umfang und umsichtig im gemeinschaftlichen Interesse zu entnehmen.
Ein entsprechendes Anleinen der Hunde und die Beseitigung der Hinterlassenschaften sollten selbstverständlich sein. Viele Menschen haben Angst vor unangeleinten Hunden. Deshalb lieber einmal mehr als einmal zu wenig anleinen. Es erspart Ärger und Streit und gegebenenfalls auch eine Geldbuße.
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