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Aufgrund der dauerhaft niedrigen Inzidenzwerte und der allgemeinen Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen gelten ab 01.07.2021 folgende Regelungen:
Die Mitarbeiter*innen kehren an die Arbeitsplätze zurück. In Doppelbüros ist täglich der Nachweis eines negativen Testergebnisses oder eine entsprechende Impfbestätigung vorzulegen. Anderenfalls ist die Nutzung als Doppelbüro nicht möglich.
Am Dienstag und Donnerstag werden das Rathaus Heikendorf und die Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen wieder regulär für den Publikumsverkehr geöffnet. Am Montag, Mittwoch und Freitag wird weiterhin an der Terminvergabe festgehalten. Dabei handelt es sich um einen ersten Öffnungsschritt, der auf der einen Seite eine höhere und kurzfristige, terminlose Frequentierung des Amtes erlaubt, und auf der anderen Seite auch allen Bürger*innen eine kontaktarme und planbare Erledigung von Amtsterminen ermöglicht. Über weitere Öffnungsschritte wird in Abhängigkeit der pandemischen Entwicklungen und den gemachten Erfahrungen in den kommenden Monaten entschieden. Insgesamt ist aber festzustellen, dass die pandemiebedingte Umstellung auf eine Terminvergabe von den Bürger*innen positiv bewertet wurde und auch Vorteile für den Amtsbetrieb hat.