Berichtswesen im Amt SchrevenbornDie kompletten Berichte seit 2017 finden Sie als pdf-Datei unter Dokumente in der Randspalte rechts. VorbemerkungenZiele des Berichtswesens nach § 45 c GO sind
Das Berichtswesen wird vom Hauptausschuss (hier: Haupt-, Finanz- und Werkausschuss des Amtes) entwickelt (§ 15 a AO i. V. m. § 45b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GO), über die Berichte sind der Amtsausschuss und die Gemeindevertretungen zu unterrichten (§ 45c Satz 1 GO). Folgende Inhalte bzw. Aufgabenbereiche sind nicht Bestandteil der/des Regelberichte/s, über diese wird anlassbezogen gesondert informiert:
Regelbericht 2021Seit dem Jahr 2007 werden durch das Amt Schrevenborn jährlich Regelberichte gem.§ 45c GO SH erstellt. In den nachstehenden Abschnitten werden die Entwicklungen im Jahr 2021 in den Bereichen Personal, besondere Planungen / Vorhaben der Gemeinden, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschafts- und Finanzentwicklung, Bildungs- und Kindereinrichtungen, Sozialwesen sowie Digitalisierung näher erläutert. Die zentralen Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung bestanden in 2021 in verschiedenen, großen Projekten, in der Durchführung einer Bürgermeister- und der Bundestagswahl, in der bedarfsgerechten Fortentwicklung der Daseinsvorsorge (u.a. im Hinblick auf die demografische Entwicklung) und der wirtschaftlichen Entwicklung. Wie auch im Jahr 2020 beeinflussten auch in 2021 die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Arbeit in der Amtsverwaltung. Regelbericht 2020Die nachstehenden Berichte zum 2. Halbjahr 2020 schreiben die seit dem Jahr 2017 erstellten Regelberichte fort. Die Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung bestehen aufgrund der demografischen Veränderungen in der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Entwicklung sowie seit März diesen Jahres der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Weiterlesen...Diese Herausforderungen spiegeln sich weiterhin in vielen Bereichen der politischen und administrativen Arbeitsfelder und der daraus resultierenden finanzielle Kraftanstrengungen wider, zumal alle drei Gemeinden finanziell am Limit angelangt sind. Trotzdem habe sich alle Gemeinden mit Beginn der sich abzeichnenden Folgen der Corona-Pandemie verantwortlich mit dieser finanziellen Situation auseinandergesetzt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorausschauende Maßnahmen ergriffen, die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Umso mehr kommt nunmehr die Verantwortung auf alle Beteiligten zu, mit der ungewissen Zukunft umzugehen und die finanziellen Folgen stetig im Auge zu behalten. Die gestiegenen Ansprüche und Herausforderungen, insbesondere die sowohl fortschreitende als auch erforderliche Digitalisierung, finden ihren Niederschlag in der moderat steigenden personellen Ausstattung der Amtsverwaltung. Das unverändert hohe Engagement der Gemeinden in ihrer baulichen Entwicklung erfordert zusätzlich gewaltige Anstrengungen und bedeutet administrative Mehrbelastungen die mit der Situation zu Zeiten der Amtsgründung vor gut 14 Jahren nicht zu vergleichen sind. Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen knapp 5 Jahren entgegen aller Prognosen um rund 3% gestiegen (prognostiziert war ein Plus von 0,5%). Insbesondere die Anzahl der Kinder und Senioren bzw. Hochbetagten wird weiter zunehmen, alle drei Gemeinden sind stark nachgefragte Wohnstandorte. Bei der sozialen Infrastruktur ist permanent „aufzurüsten“, jedoch wird dem daraus resultierenden zusätzlichen Finanzbedarf durch Land und Bund nur unzureichend Rechnung getragen, die Gemeinden sind sich weitgehend, insbesondere bei der Schaffung zusätzlicher, zeitgemäßer Schulgebäudekapazitäten, selbst überlassen. Die wirtschaftliche Entwicklung gestaltet sich in den letzten Jahren durchgehend positiv. Derzeit können für alle drei Gemeinden keine verlässlichen Angaben zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie gemacht werden. Diese werden erst in den Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2022 und 2023 zu spüren sein. Die Voraussetzungen einer weiteren positiven Entwicklung werden durch das in Bau befindliche Gewerbegebiet in Schönkirchen geschaffen. Zusammengefasst lässt sich wie in den Vorjahren feststellen, dass sowohl sich die gestiegenen Herausforderungen als auch die ambitionierten Weichenstellungen in den Haushaltsvolumina der Gemeinden widerspiegeln (45 Mio. EUR). Dementsprechend ist auch der Aufgaben- und Arbeitsaufwand für die Selbstverwaltung und die Amtsverwaltung weiterhin im „Steigerungs-Modus“. Heikendorf, 16.11.2020 Ulrich Hehenkamp, Amtsdirektor Regelbericht 2019Die nachstehenden Berichte zum 2. Halbjahr 2019 schreiben die in den Jahren 2017 und 2018 erstellten Regelberichte nahezu unverändert fort. Die Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwalung bestehen aufgrund der demografischen Veränderungen in der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Entwicklung. Dieses spiegelt sich in fast allen Bereichen der politischen und administrativen Arbeitsfelder wider, infolgedessen alle Gemeinden gewaltige finanzielle Kraftanstrengungen unternommen haben und weiter unternehmen müssen. Diese Anstrengungen führen jedoch nunmehr dazu, dass alle drei Gemeinden finanziell am Limit angelangt sind. Die gestiegenen Herausforderungen und ambitionierten Weichenstellungen für die Zukunft, gepaart mit der bestehenden postiven Einnahmeentwicklung, spiegeln sich auch in den Haushaltsvolumina der Gemeinden wider. Die Aufwendungen haben sich in Summe im Zeitraum 2013 bis 2017 von 30 Mio. Euro auf über 55 Mio. Euro nahezu verdoppelt. Regelbericht 2018Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Amtsausschusses erfolgte in dessen Sitzung am 22.11.2018. Im Vergleich zum Regelbericht 2017 wird ein zusätzlicher Fokus auf die Entwicklungen der Kinderbetreuung (Abschnitt 7.) und die aktuelle Entwicklung der Zugriffe auf den Onlineauftritt der des Amtes und der Gemeinden seit dessen Überarbeitung im Jahr 2017 (Abschnitt 9.) gelegt. Die aktuellen demografischen Veränderungen in der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Entwicklung spiegeln sich in fast allen Bereichen der politischen und administrativen Arbeitsfelder wider. Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen knapp 4 Jahren entgegen aller Prognosen um 2,2% gestiegen, Tendenz weiter steigend! Insbesondere die Anzahl der Kinder und Senioren bzw. Hochbetagten wird weiter zunehmen, alle drei Gemeinden sind stark nachgefragte Wohnstandorte. Bei der sozialen Infrastruktur ist permanent „aufzurüsten“, jedoch wird dem daraus resultierenden zusätzlichen Finanzbedarf durch Land und Bund nur unzureichend Rechnung getragen, die Gemeinden sind sich weitgehend selbst überlassen. Regelbericht 2017Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Amtsausschusses erfolgte in dessen Sitzung am 18.05.2017. Mit dem Regelbericht zum 1. Halbjahr 2017 wird die Tradition des Berichtswesens im Amt Schrevenborn (zuletzt 2014) und Sonderberichten sowie bedarfs- und anlassbezogenen Berichten fortgeschrieben. Daten und Zahlen dieses Berichtes geben den Stand zum 01.04.2017 wieder. Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen 5 Jahren (2011 – 2016) entgegen aller Prognosen um 4% gestiegen. Die wirtschaftliche Entwicklung gestaltet sich in den letzten Jahren positiv. Lässt man die Sondersituation der Gemeinde Schönkirchen außer Betracht, sind die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, z. B. von 6,5 Mio. EUR im Jahr 2013 auf über 8,1 Mio. EUR im Jahr 2016 (+ 24%). Im selben Zeitraum stieg die Zahl der zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebe von 726 auf 882 (+ 21%). Der Regelbericht wiederspiegelt sowohl die gestiegenen Herausforderungen als auch die ambitionierten Weichenstellungen für die Zukunft. |
19.05.2017 |
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