Weitere Infos im Überblick
Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich am 19. Januar 2021 auf die Fortführung und Verschärfung der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Betont wird abermals das Ziel, die Infektionszahlen dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken.
Ein Überblick:
- Die bisherigen Maßnahmen sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 weiter gelten. Das gilt auch für die Schließung von Schulen und Kitas.
- Bis erarbeiten Bund und Länder ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie.
- Private Zusammenkünfte bleiben weiterhin auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal eine weitere Person beschränkt. Dabei trage es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
- Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) konkretisiert.
- Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen so reduziert werden, dass das Fahrgastaufkommen deutlich zurückgeht und so in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dazu sollen Homeoffice, die Entzerrung des Pendleraufkom-mens in den Stoßzeiten und zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel dienen.
- Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.
- Für Gottesdienste werden bestimmte Einschränkungen vorgesehen, die denen in § 13 der Corona-BekämpfVO des Landes im Wesentlichen entsprechen.
- Eine Verordnung des Bundes soll Arbeitgeber befristet bis zum 15. März 2021 dazu verpflichten, überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.
- Wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
- Zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhandware und Software zu-künftig im Jahr der Anschaffung
- Bund und Länder wollen Studierende auf das System SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) anwerben und schulen, damit diese in den bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung unterstützen. Die Kreise sollen dazu verpflichtet werden, dieses System zu nutzen, also bis Ende Februar auch von bestehenden Systemen darauf umzustellen.
- Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird nochmals verbessert, insbesondere für den Einzelhandel und durch Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen sowie Anhebung der monatlichen Förderhöchstbeträge. Die Abschlagszahlungen sollen deutlich angehoben und im Februar ausgezahlt werden. Die abschließenden Auszahlungen sollen im März erfolgen werden.
- Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
Aktuelle Hinweise für Schulen
Das Bildungsministerium hat den Schulleitungen mit Schreiben vom 19. Januar 2021 weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf aktuell anstehende schulische Aufgaben übermittelt. Das Schreiben finden Sie hier
Corona Schulinfo Bildungsministerium SH
Folgende wesentliche Informationen sind hervorzuheben:
- Zeugnisse können nicht im üblichen Rahmen ausgeteilt werden. Zulässig ist es hingegen, dass sich Schüler oder Eltern die Zeugnisse einzeln zu vereinbarten Zeitpunkten abholen. Die Schulen werden gebeten, dies zu organisieren, gegebenenfalls auch über mehrere Tage hinweg in den Februar hinein. Ein Versand von Zeugnissen per Post kommt grundsätzlich nicht in Betracht, außer für beurlaubte oder erkrankte Schüler oder in besonderen Ausnahmefällen.
- Weitere Empfehlungen werden gegeben. Für die Rückgabe korrigierte Klassenarbeiten und Leistungsnachweise an die Schüler.
- Für den Sportunterricht wird betont, dass auch in den Abschlussklassen gegenwärtig ausschließlich Distanzlernformate zulässig sind, in denen prüfungsrelevante theoretische Themenfelder erarbeitet werden können.
- Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen soll persönlich vor Ort erfolgen, sofern dies unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich ist. Dafür sollen die Schulen Termine vergeben und Anmeldeformulare auf den Internetseiten der Schulen platzieren. Die Anmeldezeiträume sollen bevorzugt in den Nachmittag gelegt werden. Schulen sollen dafür Verkehrswege und einen Wartebereich ausweisen. Der Anmeldezeitraum wird um zwei Tage nach vorn erweitert, und zwar auf den Zeitraum vom 18. Februar 2021 bis 3. März 2021. Soweit Beratungsgespräche notwendig sind, können diese nach Terminvergabe unter Beachtung der Hygieneregeln in Präsenz stattfinden.
- Für die Unterstützung von Schülern im Laufe des zweiten Schulhalbjahres können die Schulen zusätzlich Studierende oder externe Anbieter einsetzen, die durch das Land finanziert werden.