Versorgung von Betriebsärzten mit Impfstoff

Anlässlich der Einbeziehung von niedergelassenen Privatärzten und Betriebsärzten in die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Bundesregierung am 2. Juni eine „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ bekannt gemacht. Diese ist am 3. Juni in Kraft getreten.

Danach erfolgt die Versorgung u.a. der Betriebsärzte mit Impfstoff ausschließlich über die Apotheken (Ziffer 2.1). Einzelheiten des Bestellverfahrens sind in Ziffer 4 geregelt. In dem Zusammenhang haben wir von einer Handreichung „Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen“ der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erfahren.

Allgemeinverfügung Bund: Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen

Versorgung von Betriebsärzten mit Impfstoffen