Eine Sondernutzung ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Sie bedarf in der Regel einer Erlaubnis.

Grundlage zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist § 21 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein und die Sondernutzungssatzung der zuständigen Gemeinde (rechts in der Randspalte weiter unten die Internen Links zum Ortsrecht der drei Gemeinden).

Für Sondernutzungen werden in der Regel Gebühren nach einer Gebührensatzung erhoben. Auch diese Satzungen finden Sie im Ortsrecht der Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg.

Das Amt Schrevenborn ist für die Genehmigung von Sondernutzungen in den Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg zuständig. Die Ansprechpartner im Ordnungsamt finden Sie rechts in der Randspalte.


Allgemeines:

Typische Sondernutzungen sind z.B. Plakatierungen, das Aufstellung von Containern, die Aufstellung eines Gerüstes auf der Straße, Ablagerungen von Baumaterialien oder die Inanspruchnahme einer Straße für sonstige privat / gewerbliche Zwecke. Für diese Nutzungen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Insbesondere für folgende Nutzungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen Sondernutzungsgenehmigungen beim Amt Schrevenborn beantragt werden:

  • Aufstellen von Containern,
  • Baustelleneinrichtungen, Materiallagerung,
  • Aufstellen von Imbiss-Getränke- und Speiseeisständen und sonstiger Verkaufs- oder Infostände,
  • Tische und Stühle zum Verkauf oder zur Bewirtung,
  • Verkaufsauslagen und Werbeaufsteller,
  • Hinweisschilder, Wegweiser und Plakate.

Den Info-Flyer zur Sondernutzung finden Sie in der Randspaltre rechts unter Dokumente.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Eine Erlaubnis ist schriftlich beim Amt Schrevenborn, Sachgebiet Ordnungswesen, vor der Nutzung zu beantragen. Die Einhaltung einer Frist von 14 Tagen, bei Baustellen von 3 Wochen, ist wünschenswert.

Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden und soll folgendes beinhalten:

  • Ort der Nutzung
  • Art der Nutzung
  • Beginn und Ende der Nutzung
  • Angabe der genutzten Fläche in qm

Sie können auch das vorbereitete Online-Antragsformular verwenden (ebenfalls rechts in der Randspalte unter Dokumente).

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im Sachgebiet Ordnungswesen, im Gemeindebüro Schönkirchen und im Gemeindebüro Mönkeberg gerne zur Verfügung.