Richtlinie zur Förderung der Biodiversität im Tourismus
Mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus" hat das Land eine neue Förderrichtlinie bekannt gemacht. Für das laufende Jahr werden 150.000 € bereitgestellt. Die Förderquote beträgt 80% bei 50.000 € Maximalzuwendung. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus, wie beispielsweise der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels oder die Anlage naturnaher Kleingewässer.
Antragsberechtigt sind Lokale Tourismusorganisationen (LTO), Betreiberinnen und Betreiber von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben in Schleswig-Holstein.