Modellprojekte
Die Gesundheitsämter können für Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur mit strengen Schutzvorkehrungen und Testkonzepten (zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar) Ausnahmen von den derzeitigen Regeln zulassen.
Voraussetzung sind die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums und eine wissenschaftliche Begleitung.