Mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen
- Das Personal stationärer Einrichtungen kann geimpft werden, sofern es Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern hat, das Personal der ambulanten Wohnbereiche jedoch nur, wenn es sich dabei um Pflegepersonal handelt.
- Die Einrichtungsleitungen werden gebeten, eine Arbeitgeberbescheinigung auszustellen.
- Bewohner der ambulanten Wohnbereiche können nur geimpft werden, wenn diese ebenfalls zur priorisierten Gruppe gehören, also mindestens 80 Jahre alt sind.
- Alle impfwilligen Personen in den Einrichtungen sind bis zum 22. Januar 2021 im Portal der KVSH zu erfassen. Im Anschluss aufgenommene Personen können bei der Durchführung der Impfung nicht mehr berücksichtigt werden.
- Im Rahmen des zweiten Impftermins wird ein weiterer erster Impftermin für Personen angeboten, die sich erst später zu einer Impfung entschlossen haben. Dies erfolgt jedoch nur, wenn mindestens 12 Personen geimpft werden können.
- Es wird darauf hingewiesen, dass nun nicht mehr empfohlen wird, die Zweitimpfung nach 21 Tagen durchzuführen. Stattdessen wird empfohlen, den zweiten Impftermin erst nach 28 bis 42 Tagen durchzuführen. Bereits nach der ersten Impfung beträgt die Wirksamkeit der Impfung an die 70 %. Eine Verlängerung des Zeitraums zwischen erster und zweiter Impfung hat eine stärkere Immunreaktion zur Folge und kann daher die Dauer des Impfschutzes verlängern. Weiterhin wird es möglich, mehr Menschen eine initiale Grundimmunisierung zukommen zu lassen. Der zweite Impftermin wird daher nicht mehr zwangsläufig 21 Tage nach dem ersten Termin stattfinden, sondern eher nach 28 bis 35 Tagen.
- Die Einrichtungen sollen darauf achten, dass das Gesundheitsamt das Ende eines eventuellen COVID-19 Ausbruchs schnell an das Gesundheitsministerium meldet, da erst dann die mobilen Teams die Einrichtung aufsuchen und in die Routenplanung einbeziehen. Anschreiben Pflegeeinrichtungen Impfungen
Besuchskonzept in stationären Pflegeeinrichtungen aktualisiert
Das Sozialministerium hat seine Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in stationären Pflegeeinrichtungen vom 11. Januar 2021 aktualisiert. Neu ist der Hinweis, dass die Bewohner nur von einem Besucher zur selben Zeit besucht werden dürfen. Die Neufassung der Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in stationären Einrichtungen der Pflege vom 14. Januar 2021 finden Sie hier. Handlungsempfehlungen Besuchskonzept Pflege
Entsprechend wurde auch das Informationsblatt für Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen aktualisiert. Die Neufassung vom 14. Januar 2021 finden Sie hier.Infoblatt Stationäre Einrichtungen Besucher Corona