Maskenpflicht
Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft Ordnungswidrigkeiten.
Die Landesregierung hat die Regelung zur sogenannten Maskenpflicht in der Corona-Bekämpfungsverordnung geändert.Sie tritt am Montag, 19. April, in Kraft. Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein ärztliches Attest vorlegen können, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Eine solche Bescheinigung muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt ausgestellt worden sein.
Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Bedeckung Stand 08-05-2021