Kindertagespflege bei der AWO
Die Kindertagespflege der Arbeiterwohlfahrt ist ein pädagogisches Angebot der Kinderbetreuung, das eine Alternative zur Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte darstellt und ist seit dem Kindergartengesetz vom April 2003 einer institutionellen Betreuung gleichgesetzt. Kindertagespflege wird vorwiegend für Kinder bis zu drei Jahren in Anspruch genommen. Die gesetzliche Grundlage für die Kindertagespflege ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§23 SBG VIII) festgelegt.
Kindertagespflege bei der AWO bedeutet, dass ein Kind ganztags oder nur für einen Teil des Tages, in von der Arbeiterwohlfahrt angemieteten und pädagogisch eingerichteten Wohnungen, betreut wird. Die qualifizierten und durch das Jugendamt geprüften Tagespflegepersonen bieten eine qualitativ gute Fremdbetreuung neben der eigenen Familie. Besondere Merkmale dieses Betreuungsangebotes sind:
- Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen
- Urlaubs- und Krankheitsvertretung durch eine weitere Tagespflegeperson
- fachliche Betreuung und Beratung der Eltern und Tagespflegepersonen durch eine pädagogische Leitung.
(Quelle:Arbeiterwohlfahrt)