Infos zur Gewerbegebietserweiterung
Ausgangslage: Im bestehenden Gewerbegebiet der Gemeinde Schönkirchen (Bruttofläche ca. 27 ha) haben sich mittelständische Betriebe verschiedener Branchen angesiedelt. Das Gewerbegebiet ist inzwischen komplett vermarktet, die Nachfrage von Unternehmen wegen der guten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (B 502) und der Nähe zur Landeshauptstadt Kiel weiter groß. Um den Wirtschaftsstandort Schönkirchen weiter zu stärken sowie zur Schaffung neuer wohnortnaher Arbeitsplätze hat die Gemeinde Schönkirchen den Beschluss gefasst, das bestehende Gewerbegebiet zu erweitern.
Erweiterungsflächen: Nettobaufläche gemäß Bebauungsplan Nr. 44 ca. 10,5 ha.
Anbindung: Das Gewerbegebiet Schönkirchen ist mit eigener Ausfahrt direkt an die Bundesstraße 502 angeschlossen. Damit sind die Autobahnen 7, 21, 210 und 215 sowie die Bundesstraßen 76, 202 und 404 ebenfalls gut erreichbar.
Öffentliche Förderung: Für die Realisierung des Projektes hat die Gemeinde Schönkirchen eine Förderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten. Ohne diese Förderung in Höhe von 5 Millionen Euro wäre die Umsetzung des Projektes nicht zu realisieren gewesen.
Erschließung: Die Erschließung des Gewerbegebietes „Söhren V“ hat im März 2019 begonnen und wird voraussichtlich im ersten Vierteljahr 2020 abgeschlossen sein.
Gewebesteuersatz Schönkirchen: 370 v.H.
Sonstiges: Interessierte Unternehmen haben großen gestalterischen Freiraum beim Bau ihrer Gewerbeobjekte. Es gibt keine Festsetzungen zur Dachform, Fassadengestaltung und Anzahl der Geschosse. Lediglich die maximale Gebäudehöhe ist vorgeschrieben.
Beteiligte Firmen und Planungsbüros:
IPP – Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH & Co. KG
Rendsburger Landstraße 196
24113 Kiel
Dirk Noack Ingenieure
Schleiweg 10
24106 Kiel
Ingenieurbüro Levsen
Neuheikendorfer Weg 37a
24226 Heikendorf
Strabag AG
Segeberger Landstraße 54-58
24619 Bornhöved