Informationen und Hinweise für Sportvereine und Kultureinrichtungen


07.06.2021: Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Bund hat einen Sonderfonds aufgelegt, der die Durchführung von Kulturveranstaltungen fördert. Antragsberechtigt sind neben Veranstaltern für die Wirtschaftlichkeitshilfe auch Kommunen.

Förderfähig sind nur Veranstaltungen, für die von den Teilnehmern Eintrittsgelder gefordert werden. Nicht förderfähig sind u.a. Jahrmärkte, Volksfeste, Mittelalterfeste, Stadt oder Gemeindefeste, Führungen sowie konfessionelle, wissenschaftliche, ausbildungsorientierte Veranstaltungen. Vorgesehen sind zwei Module der Förderung:

  • Die Wirtschaftlichkeitshilfe soll die wirtschaftliche Durchführung von Kulturveranstaltungen ermöglichen, die coronabedingt nur mit verminderter Teilnehmerzahl durchgeführt werden können. Dafür werden die Ticketeinnahmen aufgestockt.

-   ab 1. Juli bis 31. Juli 2021: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmern

-  ab 1. August 2021 bis 31. März 2022: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern

  • Die Ausfallabsicherung sichert ab 1. September 2021 bis zum dem 31. Dezember 2022 Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden ab. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung erstattet die Ausfallabsicherung 80% der Ausfall- oder Verschiebungskosten. Hier sind Kommunen nicht antragsberechtigt.

Folgendes Verfahren ist vorgesehen

  • 1. Schritt: Die Veranstaltung kann ab dem 15. Juni 2021 registriert werden
  • 2. Schritt. Durchführung oder Absage der Veranstaltung
  • 3. Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe oder Ausfallabsicherung
  • 4. Schritt: Erst dann erfolgt die Prüfung und Auszahlung.

Veranstaltungen können auch gefördert werden, wenn ihre Planung bereits vor dem Start des Sonderfonds begonnen hat. Abschlagszahlungen sind nicht möglich. Die Bagatellgrenze beträgt 1000 Euro, es können aber mehrere kleinere Veranstaltungen zusammengefasst werden. Die Internetplattform  Sonderfonds Kulturveranstaltungen für weitere Informationen und die Registrierung der Veranstaltungen wird am 15. Juni 2021 freigeschaltet. 

Voraussichtlich am 11. Juni wird eine bundesweite Hotline freigeschaltet, sie lautet: 0800 66 48 430

Fragen und Antworten zum Sonderfonds

Präsentation Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

21.12.2020: Kreis Plön stellt Corona-Einmalhilfe für Kulturbetriebe bereit

Der Kreis Plön hat eine vielfältige und lebendige Kulturszene. Damit diese auch nach der Corona-Pandemie weiter existiert, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 eine coronabedingte Soforthilfe in Höhe von 50.000 Euro beschlossen. 

Die Corona-Einmalhilfe wird nach dem Willen des Kreistags nachrangig gewährt. Also nur dann, wenn Hilfen des Bundes oder des Landes gar nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang greifen.

Kulturförderung im Kreis Plön (Antragsformular)

16.12.2020: Weitere Unterstützung für Sportvereine und –verbände, die ab 04. Januar 2021 weitere Anträge auf Unterstützung in der Corona-Pandemie beim Land stellen können. Dafür stellt das Land weitere 2,5 Millionen Euro bereit.

Bei der Soforthilfe (Richtlinie des Innenministeriums siehe unten) handelt sich um einen Zuschuss. Antragstellende müssen nachweisen,dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein per E-mail oder postalisch eingereicht werden. Die Anträge werden erst nach dem 26. Februar 2021 bearbeitet. Antragsschluss ist der 26. Februar 2021

Richtlinie Sportvereine Corona-Hilfe

Formular Soforthilfe Sportvereine

17.08.2020: Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung bezüglich Sport

Die Änderungen betreffen ausschließlich § 11, der die Regelungen für den Sport enthält. Bisher ist das Abstandsgebot nur für Spiele des Profifußballs sowie Fußballspiele im Rahmen des Landes- und des DFB-Pokals aufgehoben. Künftig gilt das Abstandsgebot unabhängig von der Sportart generell nicht mehr beim Training zur Vorbereitung auf Wettkämpfe und Sportprüfungen sowie bei Wettkämpfen und Sportprüfungen. Bei mehr als 10 Teilnehmern hat der Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Kontaktdaten der Teilnehmer sind zu erheben. Es bleibt dabei, dass Zuschauer innerhalb geschlossener Räume nicht zulässig sind.

Die Neuregelungen treten am 19. August 2020 in Kraft.

Eckpunkte für Liga- und Wettkampfbetrieb

29.06.2020: Sonderförderprogramm des Bundes zur Unterstützung des Ehrenamts in der Corona-Situation

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Sonderprojekt "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern" gestartet. Damit sollen ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unterstützt werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, unterstützen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für pandemie-bedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zudem Pandemie-bedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 € und maximal 8.000 €. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Flyer Ehrenamt stärken - Versorgung sichern

21.04.2020: Übersicht (Auswahl): Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes / Soforthilfe Kultur des Landes Schleswig-Holstein / #Kulturhilfe SH, LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren /  Zukunftsprogramm Kino, Förderung für kulturelle Freiwilligenprojekte im ländlichen Raum / Stiftung Kunstfonds,  „digital.engagiert“ fördert digitales Engagement / Fonds Soziokultur / Schulprogramm „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ / Ausstellungen/Publikationen,

2020-04-21 Newsletter Servicestelle Kulturförderung

20.04.2020: Antragsfrist für Kulturmittel bis zum 30.06.2020 verlängert

Das Land verlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.

Land SH - Antragsfrist für Kulturmittel verlängert

08.04.2020: Schnelle Hilfe für Kulturschaffende. Ab sofort können gemeinnützige Kultureinrichtungen, Künstler und Minderheitenvereine aus Schleswig-Holstein Soforthilfe beantragen. Das Unterstützungspaket richtet sich an gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur, Weiterbildung etc. Außerdem können Einzelpersonen bis zu 500 Euro aus dem Kulturhilfefonds des Landeskulturverbands beantragen.

Soforthilfe Kultur

06.04.2020: Sonderförderprogramm des Bundes für gemeinnützige soziokulturelle Einrichtungen. Der von der Bundesregierung geförderte Fonds Soziokultur hat unter dem Titel „Inter-Aktion“ ein ad-hoc-Programm für Einrichtungen der Soziokultur und Kulturarbeit aufgestellt. Dieses hat ein Gesamtvolumen von 250.000 €. Es zielt insbesondere auf Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ab, die Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln und testen möchten. Ziel ist es, besondere Formate in „kontaktfreien Zeiten“ zu entwickeln, die auch über diese Zeit hinaus anwendbar sind. Jede Einrichtung kann bis zu 5000 € beantragen. Die Antragstellung kann ab sofort bis zum 2. Mai 2020 erfolgen.

Fonds Soziokultur Bund

06.04.2020: Soforthilfe des Landes für gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände. Gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände können bei einer finanziellen Notlage beim Innenministerium S-H Zuschüsse in Höhe von 15 € pro Mitglied erhalten, maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses. Für die Sportverbände wird ebenfalls ein Zuschuss in Festbeträgen je nach Mitgliederzahl gewährt. Dieser reicht von 2500 € für Sportverbände bis 2000 Mitglieder bis zu 25.000 € für Sportverbände über 75.000 Mitglieder. Insgesamt stehen dafür 12,5 Mio. € bereit. Nähere Informationen sowie eine ausfüllbare Word-Version des Antrages sind unter folgendem Link zu finden:

Schnelle Hilfe für den Sport