Informationen und Hinweise für Selbständige/Unternehmen/Wirtschaft
01.06.2021: Beschleunigung der Wirtschaftshilfen des Bundes
Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat am 1. Juni 2021 darüber informiert, dass die Auszahlung der Wirtschaftshilfen des Bundes deutlich beschleunigt werden soll. Ab sofort gelten folgende Maßnahmen:
- Bei der November- und Dezember-Hilfe des Bundes wird bis zu einer Antragssumme von 100.000 € grundsätzlich ohne Prüfung der Unterlagen vorläufig beschieden. Eine abschließende Prüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgt später.
- Das gleiche Verfahren gilt bei der Überbrückungshilfe III bis zu einem Antragsvolumen von 500.000 €.
- Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen in der Überbrückungshilfe II wird vom 31. Mai 2021 auf den 30. Juni 2021 verlängert.
Infoschreiben Wirtschaftshilfen 01-06-2021
18.05.2021: Aktuelle Informationen zu Wirtschaftshilfen des Bundes
Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat über den aktuellen Stand der Corona-Hilfsprogramme informiert. Folgendes ist hervorzuheben:
• Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe des Bundes ist am 30. April 2021 abgelaufen. Änderungsanträge zu einem bereits bewilligten Antrag können noch bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.
• Seit dem 28. April können materielle Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III eingereicht werden.
• Es wird über einen Softwarefehler bei Anträgen auf „Neustarthilfe“ und die Folgen informiert.
15.02.2021: Neustarthilfe für Soloselbstständige
Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat mit einem Schreiben über die Neustarthilfe für Soloselbstständige informiert. Diese können nunmehr einen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Damit erhalten Sie eine einmalige Unterstützung für die Fördermonate Januar bis Juni 2021.
Infoschreiben Soloselbständige 16-02-2021
13.12.2020: Verbesserte Wirtschaftshilfe des Bundes
Angesichts der weitreichenden weiteren Einschränkungen auch für das Wirtschaftsleben wird der Bund seine Wirtschaftshilfen ausweiten. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Die Konditionen werden verbessert, der monatliche Zuschuss wird auf maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erhöht.
Weitere Infos zur Überbrückungshilfe III
Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel zur Liquiditätssicherung die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen.
Verbesserte Überbrückungshilfe III
26.11.2020: Ab sofort können Anträge auf die so genannten Corona-Novemberhilfen des Bundes gestellt werden.
Solo-Selbständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Für die Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich. Die bewilligte Summe wird direkt an die Antragsstellenden ausgezahlt. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen so genannten prüfenden Dritten, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.
Der Bund hat hierfür Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe beschlossen, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig.
Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Info-Hotline des Wirtschaftsministeriums ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Telefon: 0431 - 550 73 34 12, eMail: ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de
20.11. 2020 Informationen zur Novemberhilfe des Bundes
Zu den aktuellen Hilfsprogrammen des Bundes für die von den Einschränkungen betroffenen Unternehmen hat das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe im Wirtschaftsministerium weitere Informationen zusammengefasst. Das Schreiben finden Sie hier: Infoschreiben des Landes zur Überbrückungshilfe
Darin wird insbesondere über die Wege der Antragstellung auf die Novemberhilfe, die Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und die Möglichkeit von Abschlagszahlungen informiert. Außerdem werden Kontaktadressen für Nachfragen genannt.
16.11.2020 Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe: Die Bundesregierung hat weitere Informationen zur sog. Novemberhilfe für die Wirtschaft veröffentlicht. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Das Verfahren der Abschlagszahlung
10.09.2020: Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein
Die Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen werden auch nach dem September 2020 fortgeführt. Über den Ablauf der Antragsfrist für die erste Phase der Überbrückungshilfen am 30. September 2020 und die mögliche Antragstellung ab Oktober 2020, über Kontaktdaten für Nachfragen und über weitere Daten dieses Unterstützungsprogramms informiert das Projektmanagementbüro der Überbrückungshilfe in einem Schreiben vom 08.09.2020.
Infoschreiben Überbrückungshilfe 09-2020
31.08.2020: Aktualisierte Übersicht der Corona-Förderprogramme für Unternehmen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat eine aktualisierte Übersicht der zahlreichen Corona-Förderprogramme für Unternehmen in Schleswig-Holstein erstellt
Übersicht Corona Förderprogamme für Unternehmen
05.07.2020: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Härtefall-Fonds des Landes für Betriebe, Mittelstandssicherungsfonds für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Kleine und mittelständische Unternehmen, die coronabedingt ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen müssen, können demnächst Überbrückungshilfen vom Bund beantragen. Dieses neue Programm schließt insofern an die Soforthilfen des Bundes für Solo-Selbständige und Unternehmen an, die Ende Mai 2020 ausgelaufen sind. Die Überbrückungshilfen können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer beantragt werden, also nicht von den Unternehmen direkt. Die online-Antragstellung durch Steuerberater u.a. wird voraussichtlich ab dem 8. Juli 2020 möglich sein. Anträge für die Monate Juni, Juli und August 2020 können bis spätestens 31. August 2020 gestellt werden.
Der Härtefallfonds bietet keine Zuschüsse, sondern Darlehen und Beteiligungskapital. Zielgruppe sind Betriebe, die nicht oder nicht ausreichend von der Überbrückungshilfe des Bundes profitieren können. Die Mittel können ab sofort bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) beantragt werden.
Sonder-Beteiligungsprogramm SH
Der schon bestehende IB.SH Mittelstandssicherungsfonds wird fortgeführt und soll Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe mit Darlehen unterstützen, die unmittelbar durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die Antragstellung ist nur über die Hausbank möglich.
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
29.06.2020: Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Die Landesregierung hat am 26. Juni 2020 eine weitere umfassende Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am 29. Juni 2020 in Kraft. Die Verordnung ist bis 9. August 2020 befristet.
05.05.2020: Investitionsbank warnt vor Phishing Mail mit Absender ib-sh.de.com
Im Zusammenhang mit der Soforthilfe Corona (Bund) warnt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) dringend vor Phishing Mails. Aktuell versenden Unbekannte Phishing Mails im Namen der Investitionsbank Schleswig-Holstein, die im Anhang eine Bescheinigung über den Erhalt von Zuwendungen aus der Corona-Soforthilfe zur Vorlage beim Finanzamt enthalten. Die Phishing Mails werden aktuell von der Domain „(at)ib-sh.de.com“ versandt, die nicht der IB.SH gehört.
Die Investitionsbank rät, derartige Mails zu löschen und keinesfalls die Anhänge dieser E-Mails zu öffnen, nicht auf enthaltene Links zu klicken und auch nicht die dort angegebene E-Mail Adresse zu benutzen.
22.04.2020: Beim Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten wurde der Kreis der Antragsberechtigten entsprechend erweitert. Als Antragsberechtigte gewerbliche Vermieter gelten diejenigen, bei denen die Vermietung im Haupterwerb erfolgt, in diesem Fall kann Hilfe von bis zu 15.000 € aus dem Bundesprogramm beantragt werden. Private Vermieter können außerdem Hilfe aus dem Mittelstands-Sicherungsfonds des Landes beantragen (Darlehen).
Corona-Beratung für Unternehmen
21.04.2020:Die Wirtschaftsförderungsagentur Kreis Plön GmbH bietet Webinare zum Thema Krisenbewältigung für Touristiker/innen an. Es werden wertvolle Tipps und Methoden für den persönlichen und unternehmerischen Umgang mit der Corona-Pandemie vermittelt.
- Kreativ in der Krise „Marktplatz der Macher“ – unternehmerisch neue Wege erschließen (Mittwoch, 22. April, 11 bis 12 Uhr)
Anmelde-Link: Webinar WFA 22-04-2020
- Stressbewältigung in Krisenzeiten (Freitag, 24. April, 10 bis 11 Uhr).
Anmelde-Link: Webinar WFA 24-04-2020
17.04.2020:„Plön hilft Plön - Regional kaufen und unterstützen“ bietet für den Kreis Plön in der Coronakrise eine Plattform, um primär die Angebote (z.B. Lieferservice, Abholung oder Gutscheine) der Unternehmen im Kreis Plön online zu stellen und damit sichtbarer zu machen.
Falls Sie selber Unternehmer sind, können Sie sich gerne unter diesem Link Anmeldeformular Unternehmen anmelden.
Als Käuferin oder Käufer unterstützen Sie regionale Geschäfte und Unternehmen in der Krisenzeit. Schauen Sie dafür gerne auf dieses Online-Portal Plön-hilft-Plön
14.04.2020:Mit Info-intern Nr. 105/20 haben wir über die Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten informiert.
Laut Mitteilung der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist die Antragstellung für das Landesprogramm zur Gewährung von Überbrückungshilfen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz besonders geschädigte Unternehmen, Selbstständige und Angehörige freier Berufe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten seit heute freigeschaltet. Anträge können ab jetzt eingereicht werden. Alle relevanten Unterlagen für die Antragstellung in diesem Landesprogramm (insb. Antrag, Förderrichtlinie, FAQs) sind zu finden unter diesem Link:
Landesprogramm Corona Soforthilfe
2020-04-14 Landesprogramm Soforthilfe Unternehmen
08.04.2020: Frage-Antwort-Katalog für Steuerpflichtige des Bundesfinanzministeriums.Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) ausgearbeitet, der insbesondere einen Überblick über die beschlossenen Erleichterungen für Steuerpflichtige geben soll.
Bundesfinanzministerium Frage-Antwort-Katalog Steuern
06.04.2020: Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie zusammengestellt. Diese enthält übersichtliche Kurzdarstellungen aller wesentlichen Maßnahmen des Bundes. Das nachstehende Dokument enthält auch zahlreiche Links zu weiterführenden Dokumenten und Informationsseiten im Internet.
03.04.2020:Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbstständige - Umstellung des Antragsverfahrens. Das Antragsverfahren für das Corona-Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige etc. wurde ab dem 02.04.2020 auf eine online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars umgestellt. Anträge können nicht mehr per Mail gestellt werden. Ab sofort müssen Antragsteller auf www.ib-sh.de/antragsupload gehen und dort ihren Antrag elektronisch via upload einreichen.
Soforthilfe - Fragen und Antworten der Investitionsbank
02.04.2020: Ausweitung der Ausnahmen bei Sonntagsarbeit und Höchstarbeitszeit. Die von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord am 19. März 2020 geschaffenen Ausnahmen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes wurden per Allgemeinverfügung vom 1. April 2020 aktualisiert und ausgeweitet. Die Ausweitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit wird nun auch ermöglicht für den Groß- und Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Getränkemärkte, Drogerien, Abhol- und Lieferdienste für Lebensmittel, Verkaufstätigkeiten in Apotheken inklusive Abholung und Lieferung.
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
2020-04-23 AllgemeinverfuegungLOEffZG_20042020
2020-04-23 Erlass Sonn- und Feiertagsöffnung neu überarbeitet
02.04.2020: Mittelstandssicherungsfonds für die Wirtschaft ist gestartet. Als weiteres Förderinstrument für die Wirtschaft wurde am 31. März 2020 der „Mittelstandssicherungsfonds“ gestartet. Er wendet sich an Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die durch die staatlichen Anordnungen in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Dazu gehören auch Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren. Die Förderung besteht aus Darlehen zwischen 15.000 € und 750.000 €, die in den ersten fünf Jahren zinslos zur Verfügung gestellt werden. Darlehensanträge sind nur über die Haus-bank möglich.
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
30.03.2020:Neues Antragsformular der Investitionsbank für Soforthilfen. Für die Corona-Soforthilfe hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein ein überarbeitetes Antragsformular bereitgestellt, welches das am 26.03.2020 veröffentlichte Formular ersetzt. Soweit bereits Anträge auf dem alten Formular eingereicht worden sind, bleiben diese gültig und werden von der IB-SH bearbeitet.
2020-03-30 NEU Antrag Soforthilfeprogramm Schleswig-Holstein
28.03.2020: Kurzarbeitergeld-Infos für Arbeitgeber und Unternehmen
Infos Kurzarbeitergeld Unternehmen
26.03.2020: Erlass des Wirtschaftsministeriums - Sonntagsöffnung wird ausgeweitet. Mit Erlass vom 25. März 2020 hat das Wirtschaftsministerium die Möglichkeit zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet. Über die bisherige Regelung hinaus sollen die Kreise nunmehr folgendes per Allgemeinverfügung regeln: Apotheken und Tankstellen dürfen sowohl an Sonn- als auch an Feiertagen ganztägig geöffnet sein, d. h. auch an Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag.
25.03.2020: Corona-Virus: Informationen der Investitionsbank SH zur Unterstützung für Unternehmen. Die IB.SH unterstützt Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind. Ein Soforthilfeprogramm und ein Mittelstandssicherungsfonds für Unternehmen werden derzeit vorbereitet.
Informationen zur Unterstützung für Unternehmen
23.03.2020: Soforthilfe und Schutzfonds für Freiberufler und Solo-Selbständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte. Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Aktuelle Informationen zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen – für Freiberufler und Solo-Selbständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte finden Sie hier:
Soforthilfe:Infos des Bundesfinanzministeriums
20.03.2020:Erlass des Wirtschaftsministeriums zum Schornsteinfegerwesen. Das Wirtschaftsministerium hat Regelungen für den Fall erlassen, dass sich Eigentümer weigern, dem Schornsteinfeger Zutritt für die Verrichtung der Schornsteinfegerarbeiten zu gewähren.
Erlass Schornsteinfeger Corona
19.03.2020: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von durch Corona betroffene Unternehmen. Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation werden steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen ergriffen. Im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuer gelten ab sofort neue Regelungen.
Erlass FiMi Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von durch Corona betroffene Unternehmen
17.03.2020:Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität. Um den Hausbanken die Finanzierung dieser Unternehmen zu erleichtern, haben die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) im Rahmen dieser Initiative ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet. Weitere Informationen sind dem Infoblatt „Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität" zu entnehmen.
Bundesfinanz- und –wirtschaftsministerium haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen. Weitere Informationen sind dem Infoblatt „Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ zu entnehmen.