Informationen und Hinweise für Familien
Allgemeine Impfungen nachholen
Aus Sorge, sich in Wartezimmern möglicherweise mit dem Corona-Virus anzustecken, haben viele Menschen Arztbesuche in den vergangenen Monaten vermieden. Auch Familien mit Kindern haben oftmals einen Bogen um die Kinderarztpraxis gemacht.
„Der Wunsch, kein zusätzliches Infektionsrisiko einzugehen ist nur allzu verständlich“, so der Leiter des Plöner Gesundheitsamtes, PD Dr. Josef Weigl. „Jetzt, wo die Infektionszahlen deutlich gesunken sind, ist der richtige Zeitpunkt, fehlende oder aufgeschobene Impfungen nachzuholen“, betont Weigl.
„Derzeit ist vor allem die Corona-Impfung in aller Munde. Es gibt aber zahlreiche andere Impfungen, die vor gefährlichen Erkrankungen schützen und ebenso wichtig sind“, betont Weigl. Als Beispiel nennt er die Impfung gegen Hirnhautentzündung oder Masern.
Nach einer Corona-Impfung sollten dem Körper zwei Wochen Ruhe gegönnt werden. Danach können bedenkenlos weitere Impfungen erfolgen. Die Kosten für alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, tragen die Krankenkassen.
26.Oktober 2021: Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht ab kommenden Montag, 1. November, keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Testpflicht bleibt aber bestehen.
Es ist ein weiterer Schritt in die Normalität nach der Corona-Pandemie. Nach intensiven Beratungen hebt die Landesregierung die Maskenpflicht im Unterricht nun auf. Nach Einschätzung von Experten sei die Aufhebung vertretbar. Es sei deutlich, dass das Risiko an Schulen gegenüber sonstigen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen nicht erhöht ist.
Testpflicht bleibt bestehen
Künftig müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht auf ihren Sitzplätzen keine Maske mehr tragen. Auf den Laufwegen innerhalb des Schulgebäudes bleibt die Maskenpflicht jedoch weiterhin bestehen. Keine Änderungen gibt es bei der Testpflicht: So sollen nicht-geimpfte und nicht-genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal pro Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden. Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, müssen sich die Kinder für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich selbst testen und auch wieder Masken im Unterricht tragen.
Behutsamen Weg fortsetzen
Die Landesregierung bereite sich darauf vor, dass der Bundestag die Feststellung der "epidemischen Lage mit nationaler Tragweite" nicht verlängern werde, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. "Klar ist für uns aber auch: Corona ist nicht vorbei." Deshalb werde die Landesregierung ihren behutsamen Öffnungsweg weiter fortsetzen. "Wir wollen möglichst viel Normalität ermöglichen, aber der Gesundheitsschutz hat die höchste Priorität. Nur so kommen wir weiterhin so gut wie bisher durch diese Zeit."
Zurzeit liege die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen bei 58, sagte Günther. In den vergangenen Tagen sei die Inzidenz deutlich gestiegen, dies sei vor allem auf das Ende der Herbstferien zurückzuführen. Die Landesregierung bewerte die Corona-Lage regelmäßig. Die Entwicklung der Inzidenz sei dabei jedoch nicht mehr der alleinige Faktor. Vielmehr würden auch Krankenhaus- und Intensivbelegung einbezogen. Hier sei die Situation im Land weiterhin stabil.
Appell an die Erwachsenen
Hauptgrund dafür sei auch die hohe Impfquote, stellte Günther klar. Bezogen auf die impffähige Bevölkerung liege diese bei 81,9 Prozent und gehöre damit im Ländervergleich zu den Top 3. "Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Impfstoffe sind wirksam, sie schützen vor Infektionen und vor allem vor schweren Verläufen. Deshalb lautet mein Wunsch an alle Menschen, die das können: Lassen Sie sich impfen!"
Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold ergänzte: "Je disziplinierter wir als Erwachsene sind, je mehr von uns sich impfen lassen, desto mehr Entlastung kann es für unsere Kinder geben" Angesichts der derzeitigen Pandemie-Entwicklung müsse auch in den kommenden Wochen weiterhin sorgfältig zwischen Zurückhaltung und der Rückkehr in das "alte" Leben abgewogen werden.Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg schloss sich dem Appell an: "Kinder- und Jugendliche unter 12 Jahren können wir derzeit am besten schützen, indem wir Erwachsenen uns impfen lassen!"
Hohe Impfquote bei Kindern
Garg wies auf die hohe Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen im Land hin: "Fast 60 Prozent in dieser Altersgruppe sind mindestens einmal geimpft, 54 Prozent vollständig." Damit liege Schleswig-Holstein bundesweit auf dem ersten Platz. "Diesen Weg gilt es fortzusetzen, jede Impfung ist ein Beitrag zum Gesundheitsschutz!"
07.06.2021: Schulinformationen zu Fehlzeiten, Schulausflügen und Sportunterricht
Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen mit Schreiben vom 3. Juni 2021 über verschiedene aktuelle Entwicklungen informiert. Hervorzuheben sind folgende Informationen:
- Das Bildungsministerium hat entschieden, dass Fehlzeiten, in denen Schüler auf Grund einer Beurlaubung durch die Eltern nach § 15 Schulgesetz nicht am Präsenz- oder Wechselunterricht teilgenommen haben, zwar weiterhin grundsätzlich als entschuldigte Fehltage gewertet werden, aber pandemiebedingt in diesem Schulhalbjahr nicht auf dem Zeugnis angegeben werden. Zur Vermeidung von Unsicherheiten werden in den zum Ende dieses Schuljahres ausgestellten Zeugnissen grundsätzlich keine entschuldigten Unterrichtsversäumnisse ausgewiesen. Die Zeugnisverordnung soll kurzfristig entsprechend geändert werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Schulausflügen, Klassenfahrten und Museumsbesuchen und Ähnlichem in der Regel um „sonstige schulische Präsenzveranstaltungen“ im Rahmen von „Lernen am anderen Ort“ handelt und auch dabei gem. Schulen-Coronaverordnung die Testpflicht gilt.
- Es wird erläutert, dass es für die Fächer Sport und Darstellendes Spiel anders als beim Fach Musik keine neuen Regeln gibt und daher die bisherigen Regelungen fortgelten.
Schulinfos des Bildungsministeriums Stand Juni 2021
23.02.2021: Das Bildungsministerium hat eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen (u.a. Öffnung des Präsenzbetriebes an Grundschulen, Ausweitung der Maskenpflicht). Diese ist seit 22. Februar 2021 in Kraft und bis zum 7. März 2021 befristet. Schulen Corona-Verordnung NEU
Schule und KiTa in Kreisen mit hohen Inzidenzwerten ab 1. März 2021
Verschärfende Maßnahmen Schule und Kita NEU 01-03-2021
20.02.2021: Die Landesregierung hat Änderungen an zwei Corona-Verordnungen beschlossen und damit "erste vorsichtige Öffnungen" auf den Weg gebracht.
Grundsätzlich können Grundschulen ab Montag, 22. Februar, wieder den Präsenzbetrieb aufnehmen. Kitas, Horte und Kindertagespflege kehren in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Lernen auf Distanz heißt es dagegen erstmal bis zum 7. März für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen an den weiterführenden Schulen. Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
Bereit für Schulöffnungen - Bildungsministerin Karin Prien stellt Details vor
Schulbetrieb ab 22.Februar 2021: Wechselunterricht und Maskenpflicht
In einem Schreiben an die Schulleitungen vom 18. Februar 2021 hat das Bildungsministerium die Schulleitungen über weitere Einzelheiten zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 informiert.
- Es wird angekündigt, dass in der ab dem 22.Februar 2021 geltenden Neufassung der Schulen-Coronaverordnung die Maskenpflicht an Schulen erweitert wird. Sie wird dann für Lehrkräfte und Schüler sowie alle an Schulen Beschäftigte auch in der Unterrichts- und Betreuungssituation gelten. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 muss eine medizinische Mund- Nasen-Bedeckung getragen werden (sog. einfache OP- Masken).
In einigen Kreisen/kreisfreien Städten, die wegen des hohen Inzidenzwertes ab dem 22. Februar noch nicht den Präsenzunterricht an Grundschulen aufnehmen (Kreise Pinneberg, Herzogtum Lauenburg und Schleswig Flensburg sowie Flensburg und Lübeck), wird durch Allgemeinverfügung des Kreises ab dem 1.März.2021 zunächst Wechselunterricht ermöglicht. Dieser sieht eine deutlich geringere Schülerpräsenz an den Schulen vor als Präsenzunterricht. Für die Ausgestaltung dieses Wechselunterrichtes erhalten die Schulen mit diesem Schreiben Rahmenvorgaben für den Wechselunterricht in den Schleswig Holsteinischen Grundschulen.
19.02.2021
Schnelltests an Kitas und Schulen - Weitere Informationen
Zum Angebot kostenloser Corona-Antigen-Schnelltests für Beschäftigte in Schulen und Kinderbetreuung gibt es folgende weiterführende Informationen:
- Das Bildungsministerium hat den Schulleitungen ein Formular mit Stempelfeldern übermittelt, auf dem allen an Schulen Beschäftigten die Berechtigung zum Test bescheinigt werden kann und das diese zum Test mitführen müssen. Formular Angebot zur Testung von Beschäftigten in Schulen
- Eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen ist hier hinterlegt. Diese ist durch die Arbeitgeber auszufüllen. Für Kindertagespflegepersonen gibt es eine entsprechende Bescheinigung, die aber durch den Kreis als Jugendhilfeträger auszufüllen ist. Arbeitgeberbescheinigung Kita Testung
- Gegenüber dem Land haben sich rund 200 Apotheken bereiterklärt, die Tests vor Ort in den Einrichtungen oder an anderen geeigneten Orten durchzuführen. Die Schulen und KiTas sollten die Apotheken darauf ansprechen. Eine Liste der Apotheken gibt es hier: Apothekenliste Schnelltests Im Amtsbereich Schrevenborn bieten diesen Service die Apotheke am Rathaus, Heikendorf, und die Anschütz-Apotheke, Schönkirchen an.
Verschärfende Maßnahmen in Schule und Kita in bestimmten Kreisen
Im Vorgriff auf die für den 19.Februar 2021 angekündigte Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Gesundheitsministerium am 18. Februar 2021 einen Erlass unter dem Titel „Verschärfende lageabhängige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein für den Bereich Schule und Kita“ herausgegeben. Verschärfende Maßnahmen Schule und Kita
Aufhebung der Erlasse für 70er/200er Inzidenz
Die Erlasse „Ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern“ vom 08.01.2021 sowie „Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein“ vom 08.01.2021 werden mit dem o.g. Erlass „Verschärfende lageabhängige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein für den Bereich Schule und Kita“ aufgehoben, da sie keinen Anwendungsberiech mehr haben.
Information zum Betrieb in Kindertageseinrichtungen ab dem 22. Februar 2021
Das Landesjugendamt hat in einem Schreiben vom 18. Februar 2021 die Träger von Kindertageseinrichtungen im Vorgriff auf die zu erwartende Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung über weitere Details des Regelbetriebes ab dem 22.Februar 2021 informiert. Infoschreiben Kita-Betrieb
18.02.2021: Schnelltests an Kitas und Schulen. Zu dem vom Land angekündigten kostenlosen Corona-Tests für die Beschäftigten an Schulen und Kitas gibt es weitere Informationen:
- Alle Beschäftigten in Kontakt zu Kindern an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten ab dem 22. Februar 2021 bis zum Beginn der Osterferien einen Anspruch auf zwei Tests pro Woche, also maximal 12 Tests pro Person.
- Dies gilt allerdings nur soweit Präsenzunterricht stattfindet. Wer zum Beispiel ab dem 8. März 2021 in den Präsenzunterricht einsteigt oder nach einem Urlaub oder einer Erkrankung an den Arbeitsort zurückkehrt, erhält entsprechend nur anteilig Tests angeboten.
- Dies gilt neben den Lehrkräften und allen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Horten auch für die Schulbegleitung, schulische Assistenten, Schulsozialarbeit, Beschäftigte in der offenen Ganztagsbetreuung, Verwaltung/Sekretariat, Hausmeister, Verpflegungskräfte etc. mit Kontakt zu Kindern.
- Apotheken: Das Land schließt eine entsprechende Vereinbarung mit der Apothekerkammer. Es haben sich landesweit rund 200 Apotheken dazu bereit erklärt. Diese werden die Tests in den Schulen/Kitas oder an anderen örtlich zu vereinbarenden Räumlichkeiten durchführen. Nur sehr wenige Apotheken verfügen über eigene geeignete Räumlichkeiten. Die Apotheken bringen alles notwendige Material mit. Eine Liste dieser Apotheken wird noch zugänglich gemacht.
16.02.2021:Die Landesregierung hat 2021 weitere Details zur Öffnung von Schulen und Kitas ab dem 22. Februar 2021 bekannt gegeben. Gegenüber den bisherigen Ankündigungen sind folgende neuen bzw. ergänzenden Informationen zu nennen:
- Das angekündigte Testregime an Schulen und Kitas hat zum Ziel, den Beschäftigten bis Ostern zwei Mal pro Woche kostenlose Corona-Testungen anzubieten. Dies gilt auch für die Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege. Dafür veranschlagt das Land Mittel von etwa 17 Millionen Euro.
- Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese hat das Bildungsministerium am 15. Februar 2021 mit einem „Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Corona-Pandemie in der Zeit vom 22. Februar bis 7. März 2021“ geregelt. Erlass Beurlaubung aus wichtigem Grund
Maskenpflicht und neuer „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen
Im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen hat das Bildungsministerium weitere Maßnahmen und Regeln für die Hygienemaßnahmen bekannt gegeben. Für die Zeit ab dem 22. Februar 2021 gilt das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schulen Tätige sowie Schüler*innen unabhängig des Inzidenzwertes. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7. März 2021. Schulinformation des Landes
21.01.2021: Bescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld
Der SHGT hatte über die vom Gesetzgeber verlängerte und ausgeweitete Möglichkeit der Familien informiert, für den Zeitraum ausgefallener Kinderbetreuung Kinderkrankengeld zu beantragen, wenn das Kind zu Hause betreut wird. Das Gesetz ist inzwischen rückwirkend zum 5. Januar in Kraft getreten.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis für die Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule verlangen, können die Einrichtungen eine Musterbescheinigung verwenden, die die Bundesregierung erstellt hat. Diese ist von der jeweiligen Einrichtung zu unterschreiben und muss von den Eltern mit dem Antrag auf Kinderkrankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
Musterbescheinigung Kinderberteuung Schule Kita
01.12.2020: Die Landesregierung hat die Schulen-Coronaverordnung geändert und deren Geltungsdauer bis zum 22. Dezember 2020 verlängert. Die Änderungen treten am 01. Dezember 2020 in Kraft.
Im Gegensatz zur bisher geltenden Schulen-Coronaverordnung wird damit Folgendes festgelegt (alle anderen Regelungen bleiben unverändert).
Die Festlegungen in der Übersicht
- Die Maskenpflicht für Lehrkräfte wird erweitert. Für an Schulen tätige Personen - insbesondere für die Lehrkräfte - ist ein Entfallen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Vielmehr gilt, dass Lehrkräfte im Unterrichtsraum bei der Durchführung von Unterricht und der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen die MNB-Pflicht durch Tragen eines Visiers erfüllen können.
- Es besteht generell keine MNB-Pflicht für an Schulen tätige Personen, wenn die Tätigkeit alleine in einem Büro erfolgt.
- Ebenso besteht keine MNB-Pflicht für an Schulen tätige Personen, die gewöhnlich keinen oder nur seltenen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern haben, am konkreten Tätigkeitsort, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird (insb. z. B. Hausmeister verrichtet während des Unterrichts eine Tätigkeit auf dem Schulhof).
- Die Ausnahme von der MNB-Pflicht für und Schüler bei Prüfungen wird klarer gefasst. Es wird klargestellt, dass bei Abschlussprüfungen keine MNB zu tragen ist. Ergänzt wird dies um alle schriftlichen Leistungsnachweise, die länger als 2 Zeitstunden angesetzt sind.
Die Maskenpflicht gilt damit also weiterhin bis 19. Dezember 2020 für Schüler ab der Sekundarstufe 1 auch im Unterrichtsraum. In der Primarstufe (Jahrgänge 1-4) tritt die Maskenpflichten im Unterrichtsraum weiterhin nur dann ein, wenn eine 7-Tagesinzidenz an Neuinfektionen von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Dabei entfällt diese erweiterte Maskenpflicht für Grundschüler an dem Tag, an dem diese 7-Tagesinzidenz den siebten Tag in Folge nicht mehr überschritten wird. Diese Frist wird also ggü. der bisherigen Regelung um einen Tag verlängert.
Schulencorona-Verordnung vom 30-11-2020
28.08.2020: Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen
die Landesregierung hat eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Schulenangeordnet wird. Die Pflicht gilt für alle Personen und Schüler aller Altersgruppen und im Prinzip auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme des Unterrichts, des Sports und des Schulhofs bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen den Kohorten. Außerdem gilt die Maskenpflicht auf dem Weg zum Bus oder Bahnhof, sofern nicht der Mindestabstand zu Schülern anderer Kohorten eingehalten wird. Außerdem wird die Maskenpflicht auf Horte erweitert, um die Schulkinder auch dort zu erfassen, wo typischerweise eine Durchmischung von Kohorten stattfindet.
28.05.2020: Grundschulen gehen ab 8. Juni in Vollbetrieb - Weiterführende Schulen in der letzten Schulwoche und im neuen Schuljahr - Wiederaufnahme der Kinderbetreuung / Regelbetrieb ab 22. Juni
Grundschulen gehen ab 8. Juni in Vollbetrieb
Die Landesregierung hat entschieden, das bisherige Phasenkonzept zum Schulbetrieb für die Grundschulen um eine weitere Phase zu ergänzen. Bereits ab 8. Juni sollen bis zu den Sommerferien alle Grundschüler wieder täglich und im regulären Stundenumfang in die Grundschulen kommen. Sie sollen dabei in ihrem Klassenverband unterrichtet werden. Der Fachunterricht wird allerdings dadurch eingeschränkt erfolgen, dass eine Schulklasse möglichst nur durch eine Lehrkraft unterrichtet wird. Die Grundschule wird damit wieder zu ihrem verlässlichen Angebot zurückkehren. Eine Notbetreuung an den Grundschulen wird damit nicht mehr benötigt. Auf die Einhaltung des Abstandsgebotes in den Klassenräumen wird damit an den Grundschulen verzichtet. Konkrete Regelungen und Information des Bildungsministeriums an die Schulen sowie eine Überarbeitung des Hygieneleitfadens für die Schulen sollen noch im Laufe dieser Kalenderwoche erfolgen.
Weiterführende Schulen folgen in der letzten Schulwoche und im neuen Schuljahr
Die Landesregierung hat am 27. Mai 2020 auch einen kleinen, weiteren Schritt bei den weiterführenden Schulen angekündigt. Für die letzte Schulwoche vor den Sommerferien ist vorgesehen, dass alle Schüler tageweise in ihrem Klassenverband zusammenkommen. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit in der Schule sein werden. Außerdem hat die Landesregierung angekündigt, nach den Sommerferien ab 10. August 2020 möglichst mit einem regulären Schulbetrieb in das neue Schuljahr zu starten. Es werde weiterhin Hygieneauflagen geben, allerdings sei dann wieder Präsenzunterricht nach den Fachanforderungen und der Stundentafel geplant.
Wiederaufnahme der Kinderbetreuung / Regelbetrieb ab 22. Juni
Am 27. Mai 2020 hat die Landesregierung nähere Informationen mitgeteilt: Sprechen Gründe des Infektionsschutzes oder organisatorische Gründe (insbesondere personelle oder räumliche Kapazitäten) in einer Kindertagesstätte gegen den Eintritt dieser Betreuungsphase (also tägliche Betreuung neben den Kinder in Notbetreuung für Vorschulkinder und für Kinder mit Förderbedarf sowie Aufstockung der Gruppen auf maximal 15 Kinder) bereits ab 2. Juni 2020, kann das Gesundheitsamt hierfür eine Ausnahmeentscheidung treffen. Dann könnte die nun beschlossene weitere Öffnung bis maximal zum 14. Juni 2020 aufgeschoben werden, so dass bis dahin die ursprünglich ab 2. Juni vorgesehene Betreuung erfolgt (also maximal zehn Kinder pro Gruppe, tägliche Betreuung nur in der Notbetreuung, alle anderen Kinder im Kohortenmodell). Die Entscheidung liegt individuell in der Verantwortung jeder einzelnen Kindertagesstätte. Bereits ab dem 22. Juni soll als Phase 4 der Regelbetrieb unter Auflagen und abhängig von der Evaluation der nun eintretenden Phasen und der infektions-epidemiologischen Gesamtsituation ermöglicht werden. Spätestens zu Beginn der Sommerferien soll die Rückkehr in den Regelbetrieb flächendeckend erfolgt sein.
13.05.2020: Kinderbetreuung - Sozialministerium legt endgültige Fassung des Phasenmodells mit detaillierter Beschreibung der weiteren Schritte vor
Ab 18. Mai 2020 startet die zweite Stufe der 2. Phase mit einer Ausweitung der Notbetreuung und einer begrenzten Aufnahme der Betreuung für bestimmte Kindergruppen, u. a. auch Vorschulkinder sowie Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und mit Sprachförderbedarf. Am 1. Juni 2020 startet die 1. Stufe der Phase 3 der Kinderbetreuung (eingeschränkter Regelbetrieb), dann sollen im Prinzip wieder alle Kinder im Rahmen eines sog. Kohortenmodells betreut werden. Offen bleibt, wann als letzte Stufe die Phase 4 mit dem uneingeschränkten Regelbetrieb eintritt.
07.05.2020: Landesregierung legt Phasenmodell zum Hochfahren der Kita-Betreuung vor
Die Landesregierung hat eine Übersicht mit den einzelnen Schritten des Phasenmodells veröffentlicht. Zunächst steht eine begrenzte Ausweitung der Betreuung an, dass ab dem 18. Mai eine Gruppengröße von 10 Kindern möglich ist (bisher 5 Kinder). Vorrangig sollen neben den Kindern von Eltern mit Anspruch auf Notbetreuung auch Vorschulkinder, die im Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden, sowie Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und Kinder mit Sprachförderbedarf betreut werden. Entscheidend für eine Ausweitung ist, dass die Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung von Hygiene- und Abstandsgeboten der einzelnen Notgruppen und der Betreuungspersonen mit bedenken.
28.04.2020: Kabinett beschließt zweite Phase / mehrstufigen Plan bei Schulöffnung ab 6. Mai
Laut Medieninformation des Bildungsministeriums vom 28.04.2020 sollen in der nun anlaufenden zweiten Phase in weiteren Schritten bis zum Ende des Schuljahres alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, zumindest zeitweise Präsenzunterricht in der Schule wahrzunehmen – immer unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens.
14.04.2020: Website www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung hat die Website www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet. Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können. Darüber hinaus gibt es viele Materialien, die auch für die Verbreitung auf Social Media genutzt werden können.
08.04.2020: Die Termine für die Abiturprüfungen und den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss sowie Mittleren Schulabschluss stehen fest.
Die ersten Abiturprüfungen starten am Dienstag, 21. April. Auch die Termine für den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss und Mittleren Schulabschluss stehen fest. Die Prüfungen in den Kernfächern werden ab Montag,11. Mai, beginnen.
06.04.2020: Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag - Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Nähere Informationen und die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen, erhalten Sie, wenn Sie dem nachstehendem Link folgen.
Familie und Kinder Arbeitsagentur
01.04.2020: Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen setzen Kita-Gebühren zunächst für April 2020 aus.Angesichts der Corona-Krise und dem damit verbundenen Betretungsverbot für Kindertagesstätten haben die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen beschlossen, die Kita-Gebühren sowie ggf. Frühstückgelder/Getränkegelder im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben zunächst für den Monat April 2020 auszusetzen. Die betroffenen Eltern sind bereits bzw. werden umgehend hierüber schriftlich informiert.
Eine abweichende Regelung von der generellen Beitragsbefreiung wird gemäß Aussage der Landesregierung in den Fällen getroffen, in denen Eltern für Krippenkinder das so genannte „Krippengeld“ erhalten. Hierzu werden noch Hinweise zur Verfahrensabwicklung erwartet.
25.03.2020: Corona-Zeiten - Wo gibt es jetzt Beratung für Eltern? Aktueller Hinweis des Amtes für Familie und Jugend, Kreis Plön, auf Beratungsstellen für Schwangere und junge Eltern.
Kreis Plön, Hinweis Eltern- u. Schwangerenberatung
23.03.2020:Landesgeld für die Erstattung von KiTa-Beiträgen und Aufschiebung der KiTa-Reform. Die Landtagsfraktionen und das Kabinett haben am 21. März 2020 zwei sehr wichtige Beschlüsse zu den Konsequenzen des Coronavirus für die Kinderbetreuung gefasst. Die Kommunen sollen mit 50 Mio. € aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes unterstützt werden, damit Eltern landesweit KiTa-Beiträge für zwei Monate zurückerstattet werden können. Details hierzu sollen in den kommenden Tagen ausgearbeitet werden. Außerdem wurde beschlossen, die Umsetzung der KiTa-Reform um ein halbes Jahr nach hinten zu schieben. Dieser Schritt soll durch eine Gesetzesänderung erfolgen, die noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen wird.
Pressemitteilung KiTaGebühren 50 Mio Erstattung
19.03.2020: Wenn die Decke auf den Kopf fällt - Tipps und Infos des Kreisjugendamtes.
18.03.2020 Notbetreuung für Schüler gesichert. Das Land hält die Notbetreuung für Schüler in den kommenden Wochen aufrecht. Bildungsministerin Prien informiert die Schulen in einem Brief.
13.03.2020 - Schulen und Kitas ab 16.03.2020 geschlossen: Die Landesregierung hat wegen des Coronavirus entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen.