Hinweise des Gesundheitsministeriums zu Antigen-Schnelltests

Zu vermehrt angebotenen sog. Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus hat das Gesundheitsministerium am 18.12.2020 folgende Erläuterungen herausgegeben.

„Für jegliche Testungen mittels Abstrich gilt: Nur ein richtig ausgeführter Abstrich liefert auch ein zuverlässiges Ergebnis. Voraussetzung für die Durchführung ist eine Schulung. Maßgeblich für die Schulung ist, dass die konkret handelnde Person über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und die erforderliche Schulung/Einweisung in die Anwendung des jeweiligen Antigen-Tests erhalten hat. Der Einsatz von Antigentests ist für eine schnelle Entscheidung grundsätzlich möglich, sollte derzeit jedoch vorrangig in Einrichtungen zum Einsatz kommen, in denen sich Personen mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe befinden.

Für die Nutzung von Antigentests gilt:

Ein negatives Testergebnis hätte keine rechtlichen Konsequenzen - jedoch ist zu beachten, dass die Aussagekraft bei infizierten Personen ohne Symptome aufgrund der geringen Sensitivität der Antigentests am schwächsten ist und dementsprechend keine absolute Sicherheit bietet.

Ein positives Testergebnis ist ein direkter Virusnachweis, damit besteht ein Krankheitsverdacht. Daraus folgt die Pflicht zur Absonderung. Positiv getestete Personen müssen sich also umgehend in Quarantäne begeben. Da bei Antigentests falsch positive Ergebnisse vorkommen, sollte das Ergebnis durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Eine PCR-Testung - auch über die Feiertage - an Testzentren ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine Zuleitung über Hausärzte oder über das Gesundheitsamt erfolgt.

Für die Aussagekraft von Antigen-Tests gilt, dass

  • bei Personen mit Symptomen und hoher Viruslast die Zuverlässigkeit eines positiven Testergebnisses am höchsten ist;
  • bei infizierten Personen ohne Symptome die Zuverlässigkeit aufgrund der geringen Sensitivität am schwächsten ist. Geringe Sensitivität bedeutet, dass im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig ist, damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt;
  • durch die häufige Frequenz bei der Anwendung bei Personal in Pflegeeinrichtungen die geringe Sensitivität der Antigentest kompensiert werden kann und damit der Schutz der Pflegebedürftigen erhöht werden kann;
  • präventives, also vorbeugendes, Testen aufgrund der begrenzten Aussagekraft dieser Test-Art bei asymptomatischen Personen keine absolute Sicherheit bietet und nicht flächendeckend angewendet werden soll;
  • aus einem negativen Testergebnis keine absolute Sicherheit abgeleitet werden kann
  • Hygienemaßnahmen unabhängig vom Testergebnis weiterhin zu beachten sind.