Förderung zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus

Mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus" hat das Land eine neue Förderrichtlinie bekannt gemacht. Für das laufende Jahr werden 150.000 € im Rahmen der Richtlinie bereit gestellt. Die Förderquote beträgt 80 % bei einer Maximalzuwendung von 50.000 €. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität, wie beispielsweise der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern.

Antragsberechtigt sind Lokale Tourismusorganisationen (LTO), Betreiberinnen und Betreiber von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben in Schleswig-Holstein.

Richtlinie Biodiversität im Tourismus