Bis zum Inkrafttreten der neuen Dienstanweisung gelten ab 01.07.2021 zunächst folgende Regelungen

Home-Office

Ab dem 1.Juli 2021 arbeiten alle Mitarbeiter*innen grundsätzlich in Präsenz am Arbeitsplatz. Über Ausnahmen entscheiden die Amtsleitungen in Abstimmung mit der Dienststellenleitung.

Raumnutzung

Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist weiterhin  auf das betriebsbedingt notwendige Minimum zu reduzieren. Es ist dabei auf das Einhalten der Abstandsregeln (1,50 m) zu achten.

Die in der nachstehenden Mail angeordnete tägliche Testung von nicht durchgeimpften Mitarbeiter*innen in Doppelbüros wird nicht aufrecht erhalten.

Stattdessen entscheiden die Amtsleitungen in Abstimmung mit der Dienststellenleitung, wie die Nutzung der Doppelbüros erfolgt.

Alle Mitarbeiter*innen tragen bis auf weiteres in den Verwaltungsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung, es sei denn sie befinden sich am Arbeitsplatz.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nach wie vor für alle Mitarbeiter*innen das Angebot besteht, sich in den Testzentren im Amtsgebiet kostenlos testen zu lassen.

Besucherverkehr

Wie bereits in der nachstehenden Mail angekündigt, werden der Dienstag und der Donnerstag regulär für den Publikumsverkehr im Rathaus Heikendorf und in den Gemeindebüros Mönkeberg und Schönkirchen  geöffnet.

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind weiterhin Terminvergaben möglich.

Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass alle Personen beim Betreten der Verwaltungsgebäude die Hände desinfizieren und während des Besuchs in den Verwaltungsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.