Die Zuständigkeiten im Amt Schrevenborn richten sich nach dem Standort von Bäumen.
Für Bäume auf öffentlichen Grundstücken z.B. Straßenbäume ist Herr Rutz zuständig.
Für Bäume auf Privatgrundstücken (gemäß Baumschutzsatzung) ist Frau Fleige zuständig.