Regelungen zur Außengastronomie
In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 kann die Außengastronomie wieder öffnen. Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.
Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben und die Abstände in allen Bereichen gewährleisten. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind. Alkohol darf bis 21 Uhr ausgeschenkt werden. Ab 50 Gästen im gesamten Bereich der Außengastronomie muss das Hygienekonzept beim zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden.