Aktuelles
07.04.2020: Frage-Antwort-Katalog für Steuerpflichtige des Bundefinanzministeriums. Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) ausgearbeitet, der insbesondere einen Überblick über die beschlossenen Erleichterungen für Steuerpflichtige geben soll.
Bundesfinanzministerium Frage-Antwort-Katalog Steuern
06.04.2020: Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie zusammengestellt. Diese enthält übersichtliche Kurzdarstellungen aller wesentlichen Maßnahmen des Bundes. Das nachstehende Dokument enthält auch zahlreiche Links zu weiterführenden Dokumenten und Informationsseiten im Internet.
06.04.2020: Sonderförderprogramm des Bundes für gemeinnützige soziokulturelle Einrichtungen. Der von der Bundesregierung geförderte Fonds Soziokultur hat unter dem Titel „Inter-Aktion“ ein ad-hoc-Programm für Einrichtungen der Soziokultur und Kulturarbeit aufgestellt. Dieses hat ein Gesamtvolumen von 250.000 €. Es zielt insbesondere auf Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ab, die Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln und testen möchten. Ziel ist es, besondere Formate in „kontaktfreien Zeiten“ zu entwickeln, die auch über diese Zeit hinaus anwendbar sind. Jede Einrichtung kann bis zu 5000 € beantragen. Die Antragstellung kann ab sofort bis zum 2. Mai 2020 erfolgen.
06.04.2020: Soforthilfe des Landes für gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände. Gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände können bei einer finanziellen Notlage beim Innenministerium S-H Zuschüsse in Höhe von 15 € pro Mitglied erhalten, maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses. Für die Sportverbände wird ebenfalls ein Zuschuss in Festbeträgen je nach Mitgliederzahl gewährt. Dieser reicht von 2500 € für Sportverbände bis 2000 Mitglieder bis zu 25.000 € für Sportverbände über 75.000 Mitglieder. Insgesamt stehen dafür 12,5 Mio. € bereit. Nähere Informationen sowie eine ausfüllbare Word-Version des Antrages sind unter folgendem Link zu finden:
06.04.2020:Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag - Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Nähere Informationen und die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen, erhalten Sie, wenn Sie dem nachstehendem Link folgen.
Familie und Kinder Arbeitsagentur
06.04.2020: Änderung der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus des Kreises Plön. Die Allgemeinverfügung des Kreises Plön Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön war daher erneut anzupassen, da einige Regelungen nunmehr in die Landesverordnung übernommen wurden.
2020-04-06 Allgemeinverfügung Kreis Plön gesamt
03.04.2020:Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbstständige - Umstellung des Antragsverfahrens. Das Antragsverfahren für das Corona-Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige etc. wurde ab dem 02.04.2020 auf eine online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars umgestellt. Anträge können nicht mehr per Mail gestellt werden. Ab sofort müssen Antragsteller auf www.ib-sh.de/antragsupload gehen und dort ihren Antrag elektronisch via upload einreichen.
Soforthilfe - Fragen und Antworten der Investitionsbank
02.04.2020:Gemeinsame Erklärung des Amtes Schrevenborn und der Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg zur Sperrung strandnaher Parkplätze in Mönkeberg und Kitzeberg.
Gemeinsame Erklärung Sperrung strandnahe Parkplätze Mönkeberg Kitzeberg
02.04.2020: Ausweitung der Ausnahmen bei Sonntagsarbeit und Höchstarbeitszeit. Die von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord am 19. März 2020 geschaffenen Ausnahmen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes wurden per Allgemeinverfügung vom 1. April 2020 aktualisiert und ausgeweitet. Die Ausweitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit wird nun auch ermöglicht für den Groß- und Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Getränkemärkte, Drogerien, Abhol- und Lieferdienste für Lebensmittel, Verkaufstätigkeiten in Apotheken inklusive Abholung und Lieferung.
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
02.04.2020: Mittelstandssicherungsfonds für die Wirtschaft ist gestartet. Als weiteres Förderinstrument für die Wirtschaft wurde am 31. März 2020 der „Mittelstandssicherungsfonds“ gestartet. Er wendet sich an Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die durch die staatlichen Anordnungen in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Dazu gehören auch Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren. Die Förderung besteht aus Darlehen zwischen 15.000 € und 750.000 €, die in den ersten fünf Jahren zinslos zur Verfügung gestellt werden. Darlehensanträge sind nur über die Haus-bank möglich.
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
01.04.2020:Verschärfung des Betretungsverbotes in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen / Änderung der Allgemeinverfügung des Kreises Plön. Aufgrund des restriktiveren Erlasses des Landes über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat auch der Kreis Plön seine Allgemeinverfügung noch einmal verschärft. Es geht darin um Maßnahmen in. Das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ist nun generell untersagt, es gibt nur noch wenige Ausnahmen.
Allgemeinverfügung gesamt 01.04.2020
31.03.2020:Sperrung der öffentlichen Strand-Parkplätze in Mönkeberg und Kitzeberg ab Freitag, 03.04.2020. Das Amt Schrevenborn wird die öffentlichen Parkplätze in Mönkeberg am Strandweg und in Kitzeberg am Stormdeich ab Freitag, den 03.04.2020, bis auf weiteres sperren. Diese Maßnahme ist leider notwendig, da sich am vergangenen Wochenende, trotz der bestehenden Kontaktbeschränkungen zahlreiche größtenteils auswärtige Besucher/innen unter Missachtung der bestehenden Einschränkungen an den Stränden in Mönkeberg und Kitzeberg über einen längeren Zeitraum aufgehalten haben. Wir danken für Ihr Verständnis für diese präventive Maßnahme.