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24.04.2024

Aus der Gemeindevertretung Heikendorf: Ein Masterplan für den Krischansbarg

Die Gemeindevertretung Heikendorf hat auf Grundlage der Ergebnisse der bisherigen Sitzungen des Lenkungskreises Eckpunkte für einen Masterplan zur Entwicklung von Wohnbauflächen am Krischansbarg (B-Plan Nr. 82) beschlossen.

Auf dem etwa 23 Hektar großen Areal soll danach ca. zwei Drittel bebaut werden können, gut ein Viertel wird öffentliche Grünfläche bleiben (der Rest sind Erschließungsflächen).

Nach den jetzigen Festlegungen könnten in mehreren Bauphasen insgesamt rund 500 Wohneinheiten entstehen, aufgeteilt in Geschosswohnungsbau (200 Wohneinheiten) sowie Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser (300 Wohneinheiten). Ein Drittel soll öffentlich geförderter (bezahlbarer) Wohnraum werden. Außerdem sind rund 80 Plätze für betreutes Wohnen mit einer Demenz-Wohngruppe vorgesehen. Gewerbeflächen als kleines Mischgebiet sollen ebenfalls auf dem Areal ausgewiesen werden. Das künftige Wohnquartier soll zudem verkehrsberuhigt sein ohne Durchgangsverkehr.

Die Oberflächen/Regen-Entwässerung in dem Gebiet wird naturnah in einem offenen Fließgewässer erfolgen. Dazu muss das derzeit verrohrte Gewässer in einem aufwändigen Verfahren ökologisch ausgebaut werden. Das Projekt ist vom Bundesumweltministerium ins Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ aufgenommen worden. Damit wären 80 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten von 1,5 Millionen Euro für diese Maßnahme förderfähig. Die Gemeindevertretung gab grünes Licht für eine Beantragung der vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Nach aktuellem Stand soll es in Sachen „Wohnquartier Krischansbarg“ bis Ende Juni 2024 eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Heikendorf und dem Investor, der LEG/BIG-Bau in Kiel geben. In einem parallel laufenden zweiten B-Plan-Verfahren wird der Neubau des Heikendorfer Kreisgymnasiums am Krischansbarg geplant. Dieser Bebauungsplan muss noch aufgestellt werden.

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