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26.01.2024

Stilles Gedenken am Holocaust-Gedenktag in Heikendorf


Das Amt Schrevenborn und die Gemeinde Heikendorf gedenken am Sonnabend, 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, der Opfer des Nationalsozialismus. An der Gedenkstätte auf dem Heikendorfer Friedhof werden Gestecke und Blumen niedergelegt und an diesen Tag erinnert.

Seit 1996 gedenkt Deutschland jedes Jahr am 27. Januar der Opfer des Nationalsozialismus. Die Proklamation vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog anlässlich des ersten Holocaust-Gedenktages hat an Aktualität nicht verloren: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

Auch das Amt Schrevenborn und die Gemeinde Heikendorf gedenken in Stille und im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Gegenwart und die Zukunft am morgigen 27. Januar, den Menschen, die im Nationalsozialismus in unseren Gemeinden und andernorts – auch mit Unterstützung von Verwaltung und Ortspolitik – vergessen, verboten, verhaftet, verraten, verfolgt, verletzt und vernichtet wurden.
Blumen und eine Kerze werden auf dem Heikendorfer Friedhof an der dortigen Gedenkstätte auch in den nächsten Tagen als Zeichen der Würdigung der Opfer von Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie und jedweden gruppenbezogenen Rassismus sichtbar sein und möchten auch alle Passant*innen und Besucher*innen einladen kurz innezuhalten und sich diesem Gedenken anzuschließen.

Nach Wahrnehmung von Heikendorfs Bürgermeister Tade Peetz steigt „bei Teilen der Gesellschaft leider die Bereitschaft, vordergründig einfachen Antworten zu folgen, die immer mit Schuldzuweisungen gegenüber Einzelpersonen und Personengruppen einhergehen. Dies ist der Dünger auf die Saat des Hasses. Damit Geschichte sich in Deutschland nicht wiederholt, die Demokratie nicht noch einmal in Gefahr gebracht wird und sich Unfreiheit nicht Bahn bricht, müssen wir im Gedenken und Wirken zusammenstehen.“

„Unsere historische Verantwortung und Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichten uns jeden Tag für Toleranz und die Würde jedes einzelnen Menschen sowie gegen Hass und Ausgrenzung einzutreten. Diese Grundhaltung muss das Fundament unseres Wirkens darstellen“, so Amtsdirektorin Juliane Bohrer. „Dabei nehmen Erinnern, Gedenken und eine sichtbare Haltung eine zentrale Rolle ein, der wir jeden Tag und nicht nur an den zentralen Gedenktagen am 27. Januar sowie am 9. November Rechnung tragen.“

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