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25.02.2022

Glasfaserausbau, E-Ladestationen und Wärmeversorgung Themen in der Gemeindevertretung - Mehrere Satzungen angepasst und beschlossen

Heikendorfs Gemeindevertretung hat in Sachen Glasfaserausbau der Ausbauvereinbarung mit der Kieler TNG Stadtnetz GmbH erwartungsgemäß zugestimmt.

Die drei amtsangehörigen Gemeinden wollen, wie in der März-Ausgabe berichtet, den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes vorantreiben. Die TNG Stadtnetz wird gemäß Beschluss von Heikendorfs Kommunalpolitiker/innen gebeten, auch die im Zuge der laufenden Markterkundung identifizierten unterversorgten Bereiche ebenfalls aufzunehmen. Die Umsetzung des Glasfaserausbaus soll dann „zeitnah“ erfolgen.

E-Ladestationen - Wärmeversorgung - Satzungen

Die Einrichtung weiterer öffentlichen E-Ladestationen auf gemeindeeigenen Flächen in Heikendorf wird zusammen mit den Gemeindewerken geprüft. Parallel dazu soll in einer Umfrage ein Meinungsbild von Autofahrer*innen eingeholt werden, die in Mietwohnungen oder Häusern ohne eigene Lademöglichkeit wohnen und für die deshalb der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug nicht in Frage kommt. Eine entsprechende Initiative hatte die SPD-Fraktion gestartet.

Auf Antrag der CDU rückt das Thema Wärmeversorgung (fast die Hälfte des Energieverbrauchs entfällt auf die Wärmeversorgung) nun auch verstärkt in den Fokus. Nach Beratung in den Fachausschüssen verständigte man sich in der Gemeindevertretung darauf, zunächst einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ziel ist es, bei der späteren Umsetzung von Projekten gemäß dann vorliegendem Konzept zu „einer wesentlichen Verbesserung des Klimas“ zu kommen.

Das Land Schleswig-Holstein hat Ende 2021 Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes verabschiedet, darunter zur Entlastung von Eltern u.a. die Absenkung des Höchstbetrages für Elternbeiträge zur Förderung von Kindern unter drei Jahren. Statt bisher 7,21 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde dürfen seit Jahresbeginn nur noch maximal 5,80 Euro/Stunde von der Gemeinde gefordert werden. Dieser neue Höchstbetrag wurde jetzt in den überarbeiteten Kita-Satzungen für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten „Vier Jahreszeiten“ und Fördekindergarten rückwirkend zum 1. Januar 2022 festgesetzt.

Geändert werden musste aufgrund der aktuellen Rechtsprechung auch die Hundegebührensatzung. Die Änderungen haben keine Auswirkung auf die Hundesteuergebühren. Angepasst wurden zudem die Friedhofssatzung – im Zuge der Erweiterung der Stelenfelder wurde eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich -  sowie die Satzung des Ortsmarketingbeirats.

Zu Beginn der Sitzung hatte Bürgermeister Tade Peetz mitgeteilt, dass Heikendorfs Gemeindehaushalt für 2022 aus dem kommunalen Finanzausgleich gut 180.000 Euro an Mehreinnahmen einplanen kann. Unterm Strich verbleiben wegen der höheren Kreisumlage noch knapp 120.000 Euro.

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