Kommunale Grünflächen - Pflege
Pflege und Erhalt von Grünflächen sind wichtige Aufgaben der Verwaltung. Die Flächen dienen der Naherholung und dem Naturschutz. Sie werden durch die Pflege nicht nur erhalten, sondern zum Teil auch genutzt und bewirtschaftet. Je nach Größe und Qualität einer Fläche haben sie einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden.
Die Gemeinden sind für die Pflege ihrer eigenen Grünflächen zuständig. Dazu zählen insbesondere Parkanlagen, Beet- und Rasenflächen als Straßenbegleitgrün, kommunale Spiel- und Bolzplätze, Wiesen, sowie Hecken und Bäume. Die Unterhaltung erfolgt in der Regel durch den Amtsbetriebshof des Amtes Schrevenborn.
Rechtsgrundlage
§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - Verkehrssicherungspflicht
Pflegearbeiten
Die Pflegearbeiten werden regelmäßig durchgeführt. Der Zeitpunkt für die Pflegearbeiten ist dabei grundsätzlich abhängig von der Jahreszeit und der Witterung. Generell wird im Amt Schrevenborn für die Grünflächenpflege folgendes anvisiert:
- Bepflanzung von Beeten mit Blumen 2 bis 3 x jährlich
- Rasen- und Wiesenpflege im Sommerhalbjahr nach Bedarf und Kapazitäten
- Heckenpflege ab 20.06. eines Jahres
- Wässern im Sommerhalbjahr
- Pflege von Stockausschlägen an Bäumen im Sommerhalbjahr
- Baumpflege, soweit keine Artenschutzbelange betroffen sind, ganzjährig
- Laubbeseitigung im Herbst
- Knick- und Gehölzpflege im Winterhalbjahr
Während der Pflegearbeiten kann es zu Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen auf den angrenzenden Flächen kommen.
Onlinedienst
Für Hinweise und Meldungen zu den kommunalen Grünflächen nutzen Sie gerne den Mängelmelder auf dieser Internetseite
Online Mängelmelder (Auswahl "Grünflächen" bei Typ / Kategorie)